I. Öffentliche Sitzung
TOP 1 Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BM Großmann begrüßt die Gemeinderäte, die Angestellten der Verwaltung sowie die heutigen Gäste. Sie weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitgliedes als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht.
Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Technische Ausschuss mit 7 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin beschlussfähig ist.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung:
Öffentliche Sitzung
| TOP 5.2 | entfällt, somit wird TOP 5.1 zu TOP 5 |
| TOP 6 | entfällt, somit wird TOP 7 zu TOP 6 |
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (8 x ja).
TOP 2 Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung vom 23.01.2025
Das Protokoll der Sitzung vom 23.01.2025 wurde zur Kenntnis genommen und von den Gemeinderäten Opitz und Schwab unterschrieben.
TOP 3 Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
In der Sitzung vom 23.01.2025 wurde in der nichtöffentlichen Sitzung folgender Beschluss gefasst:
Die vorgesehenen Umbaumaßnahmen am Feuerwehrgebäude Mühlsdorf wurden grundsätzlich bestätigt.
TOP 4 Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste
Diese wurden von Frau Bürgermeisterin Großmann beantwortet.
TOP 5 Bauanträge/Bauanfragen
Neubau einer Garage (Gartenstraße 2)
Es wird beschlossen, das kommunale Einvernehmen zu erteilen (8 x ja).
TOP 6 Informationen der Bürgermeisterin
| • | durch LRA erteilte Bescheide: | |
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| o | Baugenehmigung für Errichtung Einfamilienwohnhaus (bei Daubaer Straße 18) |
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| o | Baugenehmigung für Errichtung Nebengebäude (Richard-Wagner-Straße 12) |
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| o | Baugenehmigung für Erweiterung Spielplatz (Grundstraße) |
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| o | Verlängerung Baugenehmigung für Umbau Dachgeschoss (Richard-Wagner-Straße 42) |
| • | Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfrage wurde durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde): | |
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| o | Flurstücke 488/5 und 488/3 (Teilfläche) der Gemarkung Lohmen (Kastanienallee 55) |
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| o | Flurstück 372/5 der Gemarkung Lohmen (Landwirtschaftsfläche Stolpener Straße) |
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| o | Flurstück 156/3 (Teilfläche) der Gemarkung Lohmen (bei Basteistraße 104) |
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| o | Flurstück 160/3 (Miteigentumsanteil) der Gemarkung Lohmen (Basteistraße 86a) |
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| o | Flurstücke 139/2 (Miteigentumsanteil) und 141/2 (Teilfläche) der Gemarkung Mühlsdorf (Querweg/Alte Lohmstraße, nördl. Grundstück) |
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| o | Flurstücke 139/2 (Miteigentumsanteil) und 141/2 (Teilfläche) der Gemarkung Mühlsdorf (Querweg/Alte Lohmstraße, südl. Grundstück) |
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| o | Flurstück 548q der Gemarkung Lohmen (Garten, An der Scheibe/Porschendorfer Weg) |
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| o | Flurstücke 486/24 und 486/25 der Gemarkung Lohmen (bei Kastanienallee 45/47) |
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| o | Flurstück 494/3 der Gemarkung Lohmen (Kastanienallee 20) |
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| o | Flurstück 1094 (Wohnungseigentum) der Gemarkung Lohmen (Schloßstraße 6) |
Silke Großmann
Bürgermeisterin