| TOP 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung |
| Bürgermeisterin Silke Großmann weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht. Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Mit der Anwesenheit von 6 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Die Tagesordnung wird durch die anwesenden Gemeinderäte bestätigt. | |
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| TOP 2 | Kenntnisnahme der Niederschrift vom 22.01.2026 |
| Die Niederschrift der Sitzung vom 22.01.2026 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen erhoben. | |
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| TOP 3 | Kenntnisnahme der Niederschrift der Sitzung vom 04.12.2025 |
| Die Niederschrift der Sitzung vom 04.12.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen erhoben. | |
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| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an die Bürgermeisterin |
| Diese wurden von Frau BM Großmann beantwortet. | |
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| TOP 5 | Beschlussvorlagen zur Entscheidung |
| Herr Weber informiert die Gemeinderäte darüber, dass Beschlüsse auf Grundlage der Vorschriften des Bauturbos übergangsweise anders behandelt werden müssen. Der Technische Ausschuss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Lohmen u. a. für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB, nicht aber für die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB zuständig. In der Folge müssen die Beschlussvorlagen, in denen die Zustimmung der Gemeinde für Bauvorhaben erteilt werden sollen, im Technischen Ausschuss lediglich vorberaten werden. Beschließend muss der Gemeinderat diese Beschlussvorlagen behandeln. | |
| Die Verwaltung arbeite derzeit an einer Anpassung der Hauptsatzung, in welcher die Verwaltung vorschlägt, auch die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB vom Gemeinderat an den Technischen Ausschuss zu übertragen. | |
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| 5.1 Bauantrag - Umnutzung einer Bürofläche zu einer Wohneinheit (An der MTS 6) | |
| Frau BM Großmann stellt die Vorlage vor. Herr Weber ergänzt, dass aufgrund der Anwendbarkeit der Vorschriften des Bauturbos Änderung zur ursprünglichen Einschätzung vorgenommen wurden. Des Weiteren ist bei der Einordnung des Vorhabens versehentlich durch die Verwaltung eine Einordnung im Außenbereich, statt dem Innenbereich vorgenommen worden. Er schlägt vor den Beschluss wie folgt zu fassen. Es gibt keine Nachfragen der Gemeinderäte. | |
| Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Hilfsweise wird zusätzlich die Zustimmung nach 246e BauGB erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme/Zustimmung ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln. | |
| Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 | |
| Die Vorlage wird zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. | |
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| 5.2 Antrag auf Vorbescheid - Neubau von 4 Einfamilienhäusern (Kirchsteig; FlSt. 218/2 und 218/3 der Gemarkung Lohmen) | |
| Frau BM Großmann stellt die Vorlage vor. Der Standort des Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ dargestellt und es wird eingeschätzt, dass das Vorhaben dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen ist. Bauplanungsrechtlich kommt deshalb die Anwendung der Bauturboregelungen in Betracht. Das Grundstück grenzt direkt an den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und befindet sich in der Nähe von Flächen des Innenbereiches nach § 34 BauGB. | |
| Beschluss: Für die Beurteilung des Vorhabens kommt die befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau gemäß § 246e Baugesetzbuch (BauGB) zur Anwendung. Die kommunale Zustimmung gemäß § 36a BauGB i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird, vorbehaltlich einer positiven Beurteilung durch den Wasserzweckverband „Bastei“ für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln. | |
| Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 | |
| Die Vorlage wird zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. | |
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| 5.3 Bauantrag - Errichtung einer Außentreppe (Am Anger 3) | |
| Frau BM Großmann stellt die Vorlage vor. Der Standort des Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Es wird eingeschätzt, dass das Vorhaben dem Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung gegeben sind. | |
| Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln. | |
| Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 | |
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| 5.4 Bauantrag - Aufstellung von 2 Containern zur Lagerung von Materialien (Daubaer Straße 27) | |
| Frau BM Großmann stellt die Vorlage vor. Der Standort des Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Es wird eingeschätzt, dass das Vorhaben dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung gem. Abs. 1 Nr. 3 gegeben sind. | |
| Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln. | |
| Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 | |
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| TOP 6 | Informationsvorlagen |
| 6.1 Informationen zu Genehmigungsverfahren (Bauaufsicht und Denkmalschutz), Vorkaufsrechtsanfragen und Bauleitplanungen | |
| • | durch die Bauaufsicht (LRA) erteilte Bescheide: | |
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| o | Baugenehmigung für Errichtung Einfamilienhaus (Götzingerstraße 4) |
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| o | Baugenehmigung für Errichtung Anbau an Wohnhaus (August-Bebel-Straße 6) |
| • | Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfrage wurde durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde): | |
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| o | Flurstück 130/2 der Gemarkung Daube (Daube 20) |
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| 6.2 Ergänzungssatzung "An der Aue" im Ortsteil Stürza der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach | ||
| Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach strebt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Gebiet „An der Aue“ am nordwestlichen Rand der Ortslage von Stürza an. Im Rahmen des Verfahrens (Stand: Entwurf) soll eine Fläche von ca. 2.000 m² dem Innenbereich zugeordnet werden, um die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Aus der Sicht des Bauamtes werden keine kommunalen Belange berührt. | ||
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| 6.3 Änderung (7.) Flächennutzungsplan der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach | ||
| Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach strebt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes an. | ||
| Inhalt des Verfahrens (Stand: Entwurf) sind vier Änderungsbereiche und sechs Anpassungsbereiche. Diese sind in der Begründung dargestellt. Aus der Sicht des Bauamtes werden keine kommunalen Belange berührt. | ||
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TOP 7 | Informationen der Bürgermeisterin |
| • | Bebauungsplan Nr. 103,,Sondergebiet PV-Freiflächenanlage an der Kiesgrube Bonnewitz" der Stadt Pirna |