Bürgermeisterin Silke Großmann weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht. Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.
Mit der Anwesenheit von 10 Gemeinderäten + Bürgermeisterin ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
19:03 Uhr = Gemeinderat Heinrich tritt der Sitzung bei.
19:06 Uhr = Gemeinderätin Lösch tritt der Sitzung bei.
19:53 Uhr = Gemeinderat Schwedes tritt der Sitzung bei.
Die Tagesordnung wird durch die anwesenden Gemeinderäte bestätigt.
Zu 2. Kenntnisnahme der Niederschrift der Sitzung vom 24.03.2026
Die Niederschrift der Sitzung vom 12.05.2026 wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Einwendungen erhoben.
Zu 3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher GR-Sitzung
Es erfolgten keine Beschlussfassungen.
Zu 5 Beschlussvorlagen
18-01/2026 Vergabe von Bauleistungen HWSB21 Sanierung Grundbach
Die Firma OCS-Kubisch GmbH, Dorfstraße 44, 02991 Lauta, wird mit der Durchführung der Bauleistung im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung 2021 zur Sanierung des Grundbachs zu beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 255.290,69 EUR brutto.
Abstimmung: 13 Ja = einstimmig
Zusatz:
Die 19. GR-Sitzung findet am 02.07.2026 um 19:00 Uhr statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung einschl. Tagungsort werden durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinde Lohmen bekannt gemacht. Sie finden diese auch unter www. lohmen-sachsen.de sowie in der Gemeinde-App. Dies gilt gleichfalls als Ersatzbekanntmachung gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lohmen vom 30.06.2016.