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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Korrektur derBekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Lohmen für das Jahr 2022

Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Korrektur: In der ursprünglichen Bekanntmachung der Betriebskosten waren die Höhen der Landeszuschüsse falsch ausgewiesen. Diese wurden nun korrigiert.

Dadurch verringert sich der Anteil der Gemeinde um 0,33 €/Kind und Monat in Krippe und Kita und um 0,23 €/Kind und Monat im Hort.

Weitere Änderungen ergeben sich nicht.