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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2024
Mitteilungen des Gemeindeamtes
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Aufruf Wahlhelfer für Landtagswahl

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lohmen

Am 1. September 2024 findet die Landtagswahl in Sachsen statt.

Dafür benötigen wir Ihre tatkräftige Unterstützung und bitten Sie daher, sich für ein Ehrenamt als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.

Wer kann helfen?

Alle, die zur jeweiligen Wahl in der Gemeinde Lohmen wahlberechtigt sind, also wählen dürfen (ab dem 18. Lebensjahr).

Um welche Aufgaben geht es?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Wahlbezirks aus. Wahlvorstände arbeiten eigenständig, treffen durch Abstimmungen nötige Entscheidungen. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus 6 Mitgliedern, darunter sind immer einige bereits erfahrene Personen.

Wie lange dauert ein Einsatz?

Die Wahlvorstände arbeiten in 2 Schichten, aufgeteilt in jeweils 5 Stunden ab 8 Uhr.

Ab 18 Uhr treffen sich alle erneut im Wahllokal und beginnen mit der Stimmenauszählung. Mit der Feststellung des Wahlergebnisses und der Übergabe an die Gemeinde endet der Einsatz.

Wird die Arbeit belohnt?

Sie erhalten für Ihr Engagement entsprechend der Entschädigungssatzung der Gemeinde Lohmen und der jeweiligen Funktion bis zu 50 Euro.

Wie erfolgt die Berufung?

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben. Darin sind alle wichtigen Informationen enthalten. Außerdem gibt es vor der Wahl noch eine Schulung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte per E-Mail unter wahlamt@lohmen-sachsen.de oder ab SOFORT telefonisch unter 03501 58100 in der Gemeindeverwaltung Lohmen.

Vielen Dank!