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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung

Gemeinde: Lohmen

Gemarkung: Lohmen

Flurstück: 243/32

Holger Hering (M. Eng.)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Lohmener Straße 14a

01796 Pirna

Telefon: 03501/442268

E-Mail: Hering@vermessung-hering.de

Az. 5210

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Holger Hering mit Amtssitz Pirna führte im Zeitraum vom 16.02.2026 bis 01.07.2026 Katastervermessungen zur Grenzbestimmung in der Gemeinde Lohmen, Gemarkung Lohmen, am Flurstück 243/32 durch. Dabei wurden die Grenzen dieses Flurstückes nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt/festgestellt und abgemarkt.

Allen betroffenen Eigentümern dieses Flurstückes werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die vermessungstechnischen Unterlagen zu den o. g. Katastervermessungen liegen vom 24.07.2026 bis zum 24.08.2026 in meinen Geschäftsräumen auf der Lohmener Straße 14a in Pirna von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Einsicht aus.

Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem 31.08.2026 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Holger Hering, Lohmener Straße 14a, 01796 Pirna oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, einzulegen.

Holger Hering
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Diese Offenlegung ist zusätzlich auf meiner Internetseite www.Vermessung-Hering.de veröffentlicht.