Bürgermeisterin Silke Großmann weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht. Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.
Mit der Anwesenheit von 11 Gemeinderäten + Bürgermeisterin ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Gäste: ca. 25 Personen
Die Tagesordnung wird durch die anwesenden Gemeinderäte bestätigt.
zu 2. Kenntnisnahme der Niederschrift der Sitzung vom 24.03.2026
Die Niederschrift der Sitzung vom 02.06.2026 wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Einwendungen erhoben.
zu 3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher GR-Sitzung
Es erfolgten keine Beschlussfassungen.
zu 5. Beschlussvorlagen
19-01/2026
Stellungnahme im Beteiligungsverfahren für den Entwurf des sachlichen
Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Stellungnahme der Gemeinde Lohmen zum Entwurf des Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge, entsprechend der Anlage in der Fassung vom 02.07.2026 wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Stellungnahme fristgerecht beim Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge einzureichen
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
19-02/2026 Kulturraumförderung Musikschule Sächs. Schweiz
Der Gemeinderat Lohmen beschließt, einen Sitzgemeindeanteil in Höhe von 3.885,00 € im Jahr 2027 an den Kulturraum Meißen, Sächs. Schweiz- Osterzgebirge bereitzustellen. Dies betrifft die Musikschule Sächs. Schweiz e.V.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
19-03/2026 Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Thomas Mathe (Bürgermeister Stadt Wehlen) zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
19-04/2026 Wohnbebauung Wiesenweg
Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Veräußerung der kommunalen Grundstücke im Gebiet Wiesenweg (Flurstücke 392/c, 392/d, 392/g, 220/3 und 392/2 Gemarkung Lohmen) an Dritte zum Zweck der Wohnbebauung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
19-05/2026. Veräußerung kommunaler Grundstücke
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Veräußerung der folgenden kommunalen Grundstücke vorzubereiten:
| • | Flurstücke 204/8, 204/9 und 203/2 Gemarkung Lohmen (Am Erbgericht) |
| • | Flurstücke 401/54 und 401/57 Gemarkung Lohmen (Bahnhofstraße) |
| • | Teilfläche aus Flurstück 508/23 Gemarkung Lohmen (Güterbahnhofstraße) |
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
19-06/2026 Vergabe von Bauleistungen - Oberflächenbeschichtung Parkdeck in Lohmen
Der Auftrag für die Erneuerung der Oberflächenbeschichtung des oberen Parkdecks wird an
die Firma FUCHS Bau Ost GmbH aus Hainichen erteilt. Die Auftragssumme beträgt
49.599,97 EUR brutto.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
19-07/2026 Öffentliche Widmung einer Ortsstraße - "Güterbahnhofstraße"
Die im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes neu entstandene Straße
„Güterbahnhofstraße“ wird öffentlich gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 415 Metern und erhält den Status einer Ortsstraße. Die entsprechende Widmungsverfügung ist bekannt zu machen und die Straße anschließend in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
19-08/2026
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lohmen
Es wird die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lohmen vom 11.09.2003 mit Beschluss Nr. 45-02/2003 mit Wirkung zum 31.Dezember 2025 beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderates Nr. 16-04/2026 vom 24.03.2026 wird aufgehoben. (Satzung siehe Anlage)
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
19-10/2026
Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Wahrnehmung dringender Geschäfte während der Sommerpause 2026
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, während der Sommerpause vom 03.07. bis 14.09.2026 in dringenden Angelegenheiten, die einen Aufschub nicht dulden, Entscheidungen im Namen des Gemeinderates zu treffen. Dies umfasst insbesondere:
| 1. | Haushaltsbewirtschaftung: Freigaben von Mitteln, sofern diese im Haushaltsplan 2026 bereits geplant sind, sowie durch Haushaltsermächtigungen und Rückstellungen aus dem Haushaltsjahr 2025 vorhanden sind |
| 2. | Verwaltungsakte: Erlass von Verfügungen, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der Gemeindeverwaltung oder zur Abwendung von Schäden erforderlich sind. |
| 3. | Vertretung nach außen: Unterzeichnung von Verträgen oder Vereinbarungen mit Dritten, sofern diese zur Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge notwendig sind. |
| 4. | Personalangelegenheiten: Dringende personelle Maßnahmen |
| Die Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat unverzüglich nach Ende der Sommerpause in der nächsten Sitzung (15.09.2026) über alle getroffenen Entscheidungen. Die Unterlagen sind den Gemeinderäten mit der Einladung zu übersenden. |
Abstimmungsergebnis: 12 Ja = einstimmig
zu 6. Informationen der Bürgermeisterin
| - | Umlauf Teilnahme am Grillen nach der Personalversammlung am 18.08.2026 |
| - | Nächster Termin: Sommerfest 21.08.2026 -Einladungen folgen |
| - | BM Urlaub: 20.07. bis 02.08.2026 |
BM Großmann wünscht allen eine erholsame Sommer- und Urlaubszeit!
Anlage Satzung