Liebe Lohmenerinnen und Lohmener,
im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge wurde unter anderem das Vorranggebiet 94 ausgewiesen. Dieses liegt mittig zwischen Dorf Wehlen und Lohmen auf dem Wehlener Kohlberg.
Wir haben Sie über dieses Thema im Basteianzeiger April und Juni sowie auf der Homepage informiert und aktiv aufgerufen, dass jeder selbst eine Stellungnahme bis zum 06.07.2026 dazu abgeben konnte.
Weiterhin wurde die Stellungnahme der Gemeinde im Technischen Ausschuss am 18.06.2026 sowie im Gemeinderat am 02.07.2026 öffentlich beraten.
Hiermit möchte ich Sie über die Stellungnahme und meine Informationen aus dem Gemeinderat vom 02.07.2026 in Kenntnis setzen.
Für Sie und uns als Gemeinde ist dies ein sehr bewegendes Thema. Ihre Sorgen und Nöte haben wir bei der Erstellung der Stellungnahme sehr ernst genommen.
Ein großes Dankeschön an alle, welche sich mit dem Entwurf beschäftigt, jederzeit sachlich diskutiert und ihre Argumente mitgeteilt haben.
Als Bürgermeisterin von Lohmen bin ich froh und stolz, dass dieses Thema die Einwohner und die Gemeinde nicht entzweit hat, nicht populistisch genutzt wurde und die Meinungen akzeptiert werden.
Gleichwohl ist es ein sehr umstrittenes Thema, wobei aktuell noch gar nichts feststeht, da es sich um eine Planung handelt. Ob und in welchem Umfang diese jemals umgesetzt wird, ist vollkommen offen.
Folgende Informationen zum aktuellen Sachstand des Gemeinderates am 02.07.2026.
| - | aktuelle Bundesgesetzgebung Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet die Länder zum Ausweis von 1,3% der Flächenbedarfe von Sachsen als Vorranggebiete für mögliche Windkraftanlagen bis 31.12.2027 sowie insgesamt 2,0 % bis 31.12.2032 |
| - | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat gemeinsam mit dem Landkreis Meißen und der Landeshauptstadt Dresden den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit der Aufstellung des Teilregionalplanes Wind beauftragt |
| - | Entwurf lag vor und es kann jeder Beteiligte - Bürger, Verein, Firma und Kommune eine Stellungnahme dazu bis zum 06.07.2026 abgeben – ausdrücklich Ermutigung an alle, dies zu tun |
| - | Stadt Wehlen und Lohmen sind mit dem Vorranggebiet 94 am Kohlberg davon betroffen |
| - | alle Stellungnahmen müssen einzeln geprüft, bewertet und beantwortet werden – danach erfolgt ggf. weitere Auslegung |
| - | wird der Teilregionalplan Wind nicht bis zum 31.12.2027 beschlossen, so werden die Anlagen im gesamten Außenbereich privilegiert zugelassen – ohne 1.000 m-Abstand auf jeder Fläche im Außenbereich möglich |
Aktuell besteht das Gesetz in der vorliegenden Form und Gesetze müssen eingehalten werden.
Grundsätzlich muss aus unserer Sicht das Gesetz geändert werden, da dieses nur auf das Flächenziel ausgerichtet ist und alles andere vollkommen unbeachtet lässt.
Gleichwohl wird erneuerbare Energie benötigt. Viele nutzen schon Solar oder Geothermie mit Wärmepumpe oder Wasserkraft, wie die Gemeinde Lohmen. Erneuerbare Energie muss bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden und nicht ideologisch, koste es was es wolle
Im Kreistag des Landkreises wurden am 15.06.2026 dazu folgende zwei Tagesordnungspunkte beschlossen
| 1. | grundsätzlich gegen das Flächenziel sowie das Gesetz in bestehender Form ganz abzuschaffen oder alternativ dies auf weitere Technologien zu erweitern |
| 2. | Stellungnahme des Landkreises, welche sehr sachlich und kritisch war |
Beide Beschlüsse wurden mehrheitlich über alle Fraktionen gefasst.
Es wurde eine gemeinsame Stellungnahme der Stadt Wehlen und Lohmen von der Verwaltung erarbeitet. Vielen lieben Dank an alle Einwohner, die aktiv mitgewirkt und Zuarbeiten geleistet haben sowie die Verwaltung, die dies sehr sachlich und umfassend bearbeitet hat. Viele Ihrer Sachverhalte, welche Bedenken hervorrufen, wurden mit aufgenommen. Ganz besonders wichtig ist mir der Punkt 2.1 Unsere Einwohner, unser höchstes Gut. Wir wohnen ganz bewusst hier im ländlichen Raum. Wir wollen keine Einschränkungen unserer Lebensqualität.
Im Stadtrat der Stadt Wehlen am 30.06.2026 konnte leider keine gemeinsame Stellungnahme beschlossen werden, da es noch drei Zuarbeiten in Lohmen gegeben hat und das Risiko bestand, dass der Gemeinderat in der Folge dessen Änderungen an der Stellungnahme vornimmt und eine erneute Beschlussfassung für Wehlen aufgrund des Zeitfaktors nicht mehr möglich gewesen wäre.
Letztendlich haben wir eine gleichlautende Stellungnahme wie Stadt Wehlen einstimmig beschlossen, nur auf die Gemeinde Lohmen bezogen.
Beide Kommunen haben die vollständige Streichung des Vorranggebietes 94 aus dem Regionalplan gefordert.
Mein Dank gilt an dieser Stelle ebenso den Einwohnern und Stadträten von Stadt Wehlen sowie Bürgermeister Mathe. Dies war eine sehr gute Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Ziel.
Wie geht es nun weiter?
Nun heißt es leider abwarten. Wie lange, kann ich nicht sagen.
Aktuell steht Folgendes auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes:
„Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung sowie vieler Rückfragen wird auf Folgendes hingewiesen:
Eine Eingangsbestätigung für Stellungnahmen kann bei einer Einreichung über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen erzeugt werden. Bei Einreichung per Post und dem Wunsch nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung wird darum gebeten einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Aufgrund der großen Anzahl eingehender Stellungnahmen ist es nicht möglich allen Einreichenden eine schriftliche Eingangsbestätigung zuzusenden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Verfahrens keine individuellen Antworten auf Stellungnahmen oder Einwendungen versendet werden. Die in den Stellungnahmen und Einwendungen vorgebrachten Argumente werden sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen. Die Ergebnisse werden thematisch geordnet in einer ausführlichen Abwägungstabelle zusammengefasst. Diese wird von der Verbandsversammlung beschlossen und anschließend auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes veröffentlicht.“
Aus diesem Grund folgender Hinweis von mir:
Vielleicht erhalten Sie keine Eingangsbestätigung, wenn Sie dies schriftlich ohne Einschreiben mit Rückschein versandt haben.
Wahrscheinlich werden wir auch keine Antwort erhalten.
Vermutlich werden wir unsere Argumente in der Abwägungstabelle wiederfinden.
Sobald mir nähere Informationen dazu bekannt sind, werde ich Sie informieren.
Die Stellungnahme der Gemeinde können Sie auf unserer Homepage, im Ratsinformationssystem zur Gemeinderatssitzung vom 02.07.2026 unter TOP Ö 5.1 als Anlage sowie im Basteianzeiger Juli 2026 finden.
Freundliche Grüße