Der Entwurf der Haushaltssatzungen 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit
vom 07. September bis 15. September 2023
zu den allgemeinen Dienststunden im Gemeindeamt Lohmen, Kämmerei öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auch an den Schließtagen Montag und Mittwoch ist die Einsichtnahme in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Gemeindeamt Lohmen gewährleistet.
Alle Einwohner und Abgabenpflichtigen der Gemeinde Lohmen können bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen nach Beginn der Auslegung (vom 07. September bis zum 26. September 2023) Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat Lohmen in öffentlicher Sitzung.
Lohmen, den 08.08.2023
Silke Großmann
Bürgermeisterin