Gemeinde Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen
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| Auskunft erteilt: |
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| Carsten Hampel: |
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| Tel.: 03501 5910-45 |
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| E-Mail: Carsten.Hampel@lohmen-sachsen.de |
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| Bankverbindung: |
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| Kontoinhaber: Gemeinde Lohmen |
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| Ostsächsische Sparkasse Dresden |
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| IBAN: DE78 8505 0300 3000 0618 42 |
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| BIC: OSDDDE81XXX |
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| Datum: 31.07.2024 |
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| Ihre Zeichen: | Ihr Schreiben vom: | Unser Zeichen: 2023_L_H_P_WKW Daubemühle |
Bauvorhaben (BV):
Verbesserte Anbindung und Nutzung des eigenproduzierten Stroms in die Kläranlage der Gemeinde Lohmen incl. der technischen Einbindung aller projektbegleitenden Objekte und Maßnahmen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Einzugsgebiet der Gemeinde Lohmen. Lohmen ist eine Gemeinde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen. Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Lohmen/Stadt Wehlen. Durch Lohmen führt die Hauptzufahrtsstraße zur Bastei und dem Nationalpark Sächsische Schweiz. Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des Wohngebietes, mit begrenzten Be- und Entlademöglichkeiten sowie Parkmöglichkeiten direkt am Objekt.
Der Auftragnehmer (AN) tritt als Generalauftragnehmer (GU) auf und ist für die Koordinierung aller Nachauftragnehmer verantwortlich. Er stellt sicher, dass alle gesetzlichen Forderungen eingehalten werden. Die Dokumentation der Optimierung erfolgt in Digital- bzw. Papierform, diese muss zwingend der Prüfung „Dritter“ (vollständig, nachvollziehbar, reproduzierbar) gerecht werden. Alle notwendigen technischen Unterlagen, die zum Bau und Betreiben der gesamten Anlage notwendig sind, sind vom GU selbstständig zu beschaffen, zu erstellen gegebenenfalls zu aktualisieren und dem Auftraggeber nach Abschluss des BV in abzustimmender Form zu übermitteln. Notwendige Steuerungssoftware bzw. Programme sind so zu gestalten, dass der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit hat, in diese einzugreifen und Änderungen vorzunehmen.
Der Auftraggeber stellt im Zuge der Sanierung und Modernisierung nachfolgendes bereit. Einen Stromanschluss 400V 32A bzw.16A sowie 230V 16A sowie einen Trinkwasseranschluss ½“ Zoll. Alle notwendigen bauseitigen Öffnungen sind selbstständig herzustellen und nach statischen- und brandschutztechnischen Anforderungen zu sichern. Das Abbruch- und Demontagematerial wird Eigentum der ausführenden Firma und ist nach den geltenden rechtlichen Bedingungen fachgerecht inklusive Entsorgungsnachweis zu entsorgen. Alle Verschraubungen incl. Verrohrungen für den fluidmedienführenden Bereich, sind in Edelstahl auszuführen. Die Ausführung der Installationsleitungen ist mit einem Material umzusetzen, welches optimal hinsichtlich Kosten und Haltbarkeit auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt sind. Die Druckluftarmaturen sind von der Firma Festo oder gleichwertig einzusetzen.
Der Schaltschrank ist von der Firma Rittal oder gleichwertig einzusetzen und mit einer geeigneten Innenkühlung zu versehen. Zugangstechnik, wie Leitern, Gerüste und Aufzüge sind seitens des AN selbstständig vorzuhalten und in den Einzelpreisen zu berücksichtigen.
| Das Projekt (BV) gliedert sich in 4 Hauptpunkte: | |
| 1. | Die elektrotechnische und zugehörige mechanische Anpassung an die zukünftige Zielstellung |
| 2. | Die Direkteinbindung seitens des WKW erzeugten Energie in das Klärwerk |
| 3. | Zur Härtung der Strukturen der Daseinsvorsorge soll eine Fotovoltaikanlage incl. Batteriespeicher im Bereich der Kläranlage (KA) errichtet werden |
| 4. | Die reglungstechnische Verknüpfung WKW-Kläranlage-Fotovoltaikanlage zur Eigennutzung in der Kläranlage |
Das WKW befindet sich im Liebethaler Grund und ist an der Wesenitz gelegen. Die elektrische Leistung des WKWs beträgt 2x90 KW. Die Generatoren sind von einer Fachfirma überprüft und befinden sich in einem betriebssicheren Zustand. Die letzten Modernisierungsarbeiten hinsichtlich Mechanik, Steuer- und Regelungstechnik erfolgten im Jahr 1993. Auf dieser Grundlage soll die mechanische und elektrische Steuerung derart ertüchtig werden, dass die Zielsetzung der Anbindung an die öffentliche Kläranlage erreicht wird. Die elektrischen Bauteile müssen von der Firma Siemens oder gleichwertig (kompatibel) verbaut werden. Dabei ist zu beachten, dass die Ersatzteilversorgung mindestens über 10 Jahre und die Wartungsverträge über mindestens der Gewährleistungsfrist sichergestellt sind. Die Prozesssteuerung der zu erweiternden und zu errichtenden Anlagenteile muss so ausgelegt sein, dass diese selbstständig und betriebssicher in den optimalen Betriebspunkten arbeitet. Die Prozesssteuerung ist so auszulegen, dass über ein Fernwartungs- und Datenübertragungskabel eine Anlagensteuerung möglich ist. Zudem sind die erforderlichen Prozessdaten visualisierbar auf ein übergeordnetes Prozessleitsystem (PLS der Firma WKS Technik GmbH, Gasanstaltstraße 10, 01237 Dresden) zu überstellen, 4 Kameras (nach Festlegung des Auftraggebers) zur Funktionsüberwachung zu installieren und eine zusätzliche Messstelle im Zulauf des Wehrgrabens vorzuhalten (diese ist in die Prozesssteuerung einzubinden). Die Prozesssteuerung muss so ausgelegt sein, dass sie kompatibel mit allen vorhandenen Programmier- und Steuerungsmodulen ist. Die Visualisierung in das Prozessleitsystem ist dem Auftraggeber vorzustellen und durch ihn freizugeben.
Der Anlagenverbund ist steuerungs- und ausführungstechnisch derart zu gestalten, dass im Betrieb der größtmögliche Anteil des Energiebedarfs durch die Eigenproduktion gedeckt wird.
Die Getriebeeinheit, die zwischen der Turbine und dem Generator zwischengeschaltet ist, ist von der Firma Flender. Es handelt sich dabei um die Getriebeeinheit H2SV11B. Diese ist mit einem zusätzlichen Ölkühler gekoppelt. Dieser Ölkühler stellt bei einer 85-90 % Nutzung der Turbineneinheit eine Öltemperatur von ca. 75-85°C ein. Dieses sind keine idealen Betriebsbedingungen nach Herstellerangaben, für das Schmier- und Kühlmedium innerhalb der Getriebeeinheit. Der Ölkühler ist so zu ertüchtigen, dass bei einer 100 % Nutzung der Turbineneinheit, die Öltemperatur von 60°C +/- 2 K gehalten werden muss. Eine Luft-Luft-Kühlung ist zu bevorzugen.
Die Kläranlage (KA) der Gemeinde Lohmen ist mit dem WKW mit einer separaten Elektroleitung verbunden. Diese Elektroleitung ist Eigentum der Gemeinde Lohmen. Die Energieübertragung zwischen dem WKW und dem KA ist über diese Stromtrasse zwingend zu realisieren. Die Begrenzung des netzgebundenen Spitzenstroms durch den Netzbetreiber von 40 A ist als maximale Eingangsgröße zu betrachten. Der Einspeisepunkt ist durch den Auftragnehmer zu bewerten und gegebenenfalls an die neuen technischen Randbedingungen anzupassen. Der Einspeisepunkt ist in das bestehende Prozessleitsystem der KA (PLS der Firma WKS Technik GmbH, Gasanstaltstraße 10, 01237 Dresden) einzubinden.
Auf der KA ist eine Fotovoltaikanlage der Firma SOLARWATT oder gleichwertig zu installieren. Diese soll eine Nennleistung von 9,6 kWp und einen Batteriespeicher 13,8 KW aufweisen incl. aller notwendigen Komponenten wie Montagesysteme, Überspannungsschutz, Auffangwanne. Der Aufbau ist modular zu gestalten, um ein nachträgliches Aufrüsten der Anlage zu gewährleisten. Der Batteriespeicher ist technisch so auszulegen, dass er auf dem Dachboden der KA installiert werden kann. Auf dem Dachboden der KA ist von einer Temperaturspreizung von -15°C bis +35°C auszugehen. Die Deckenlast von ca. 100 kg/m², ist nicht zu überschreiten. Sollte dieses nicht möglich sein, sind flächenlastvergrößernde Maßnahmen vorzusehen. Der Zugang zum Dachboden ist über eine innenliegende Treppe, mit einer Auftrittsbreite von 600 mm gewährleistet.
| Die Steuerung/Prozessleitsystem incl. aller technischen Komponenten müssen auf nachfolgende technische Forderungen seitens des Auftraggebers abgestimmt sein: | |
| 1. | Die bereitgestellte Energie aus dem WKW und der Fotovoltaik soll den größtmöglichen Bedarf der KA abdecken. |
| 2. | Alle Nebenaggregate im Anlagenverbund sollen durch die eigenproduzierte Energie betrieben werden. |
| 3. | Die KA hat absoluten Vorrang vor der Netzeinspeisung. |
| 4. | Der überschüssige Stromanteil des WKW ist in das öffentliche Netz einzuspeisen. |
| 5. | Bei dem Batteriespeicher ist eine ständige Ladekapazität von mindesten 85 % sicherzustellen. Dieses ist notwendig, um das Notfallkonzept der Gemeinde Lohmen aufrecht zu erhalten. |
| 6. | Die Fotovoltaikanlage versorgt zu 100 % den Batteriespeicher, der überschüssige Strom wird der KA zur Verfügung gestellt. Die Fotovoltaikanlage darf keinen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. |
| 7. | 65 % der Batteriekapazität sind infolge eines Blackouts, der KA zur Verfügung zu stellen. |
Die Einreichung von Nebenangeboten ist zulässig. Sie müssen die Umsetzung der 4. Hauptpunkte sicherstellen.
Technischer Ansprechpartner seitens des Auftraggebers ist:
Herr Carsten Hampel: Sachbearbeiter Hochbau
Telefon: 03501 581045
Fax: 03501 581042
E-Mail: Carsten.Hampel@lohmen-sachsen.de
| Anlagen: | |
| 1. | Fotodokumentation zum Istzustand der technischen Anlagen. |
| 2. | Bau und Lagepläne für das Bauvorhaben. |
| 3. | Technische Dokumentationen zur Generator- und Getriebeeinheit. |
| 4. | Schaltschema zu Einbindung der elektrischen Leistung, seitens des örtlichen Energieversorgers. |
Dr.-Ing. Falk Händel | Carsten Hampel |
Leitung Bauamt | Sachbearbeiter Hochbau |