Eine amtliche Beglaubigung kann nur vorgenommen werden, wenn das Originaldokument vorliegt und von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden: Abstammungs-, Geburts- oder Eheurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster). Diese sind in den Ämtern der jeweiligen Ausstellung neu zu beantragen.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro (plus Kopiergebühr/pro Seite) erhoben. (siehe Verwaltungskostensatzung Gemeinde Lohmen v. 21.03.2024)
Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst das zu beglaubigende Dokument mehr als 10 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.
Beglaubigungen werden im Einwohnermeldeamt (Tel.: 03501 581029) sowie im Sekretariat (Tel.: 03501 581040) durchgeführt.