I. Öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Beschlussfähigkeit war bei Anwesenheit von 5 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin (mit 6 von 7 Stimmen) gegeben.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung:
Öffentliche Sitzung
| TOP 6.2 | Flurstücke 223/83 und 223/98 der Gemarkung Lohmen (Lohengrinstraße 16) |
| Geschlossene Sitzung | |
| TOP 4 | Kläranlage Lohmen, Folgeauftrag Instandsetzung Rührwerk |
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (6 x ja).
| TOP 2 | Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung vom 26.04.2023 |
Das Protokoll der Sitzung vom 26.04.2023 wurde zur Kenntnis genommen und von den Gemeinderäten Herr Neumann und Herr Bräuer unterschrieben.
| TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
In der Sitzung vom 26.04.2023 wurden in der nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst.
| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste |
Folgende Anfragen und Hinweise wurden an die Verwaltung und die Bürgermeisterin gerichtet:
| • | Bitte um Prüfung der Kosteneffizienz Miete Winterdienstfahrzeug gegenüber Kauf eines Fahrzeuges? -> Antwort BM: Prüfung muss im Amt noch erfolgen. |
| • | Heizungs- und Lüftungsanlage in Sporthalle macht pfeifende Geräusche > Antwort BM: Prüfung durch Bauamt soll erfolgen. |
| • | Parkplätze im Ortsgebiet, z.B. Daube, etc.: Es wurden Parkgebühren und Parkschilder entfernt -> Antwort BM: Diese wurden im Rahmen der Umstellung des Parkautomaten auf den Basteiparkplatz entfernt. |
| • | Parkplätze im Ortsgebiet begrenzen auf maximale Parkdauer, z.B. 2 oder 3 Stunden? -> Antwort BM: Prüfung erfolgt im Amt. |
| • | Straßenbestandsverzeichnis sollte mit Prioritäten für Instandhaltung etc. ergänzt werden à Antwort BM: grundsätzliche Zustimmung, muss als Projekt geplant und umgesetzt werden |
| TOP 5 | Bauanträge/Bauanfragen |
keine
| TOP 6 | Vorkaufsrechtsanfragen |
6.1 Flurstück 168/4 der Gemarkung Lohmen (bei Basteistraße 74)
Der TA bestätigt einstimmig, dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
6.2 Flurstücke 223/83 und 223/98 der Gemarkung Lohmen (Lohengrinstraße 16)
Der TA bestätigt einstimmig, dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
| TOP 7 | Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen anderer Behörden |
keine
| TOP 8 | Informationen der Bürgermeisterin |
| - | Durch Bauaufsicht erteilte Baugenehmigungen: | |
| • | Nachtrag zur Baugenehmigung Neubau eines Ausschankgebäudes an der Bastei |
| • | Sanierung Wauermühle mit Sommergastronomie, Ferienwohnung und Wohnmobilstellplätze |
| - | Antrag auf Fördermittel der LEADER–Region „Sächsische Schweiz“ zur Montage von 3 Spielgeräten auf dem öffentlichen Spielplatz an der Grundschule Lohmen mit Gesamtinvestition von ca. 20.000 € gestellt. | |
| - | Straßenbankette zwischen den Ortsteilen Daube und Doberzeit wieder in Ordnung gebracht, damit Oberflächenabfluss ermöglicht wird | |
| - | Brückenprüfungen Felsenburg: Auftrag an DEKRA erteilt (Ausführung im September 2023 geplant) | |
| - | SachsenEnergie plant Verlegung eines neuen Mittelspannungskabel zwischen Zatzschke und Doberzeit | |
| - | Anfrage aus der Sitzung vom 26.04.2023: | |
| • | Straßenlampe bei Basteistraße 77: Leuchte wurde durch Bauhof abgeschalten (Energieeinsparung) |
| • | Garagen/Carports im Bereich Sonnenhofstraße/Güterbahnhofstraße: dem Bauamt sind keine widerrechtlich errichteten Gebäude bekannt |
Silke Großmann
Bürgermeisterin