I. Öffentliche Sitzung
TOP 1 Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit war bei Anwesenheit von 4 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin (mit 5 von 7 Stimmen) gegeben.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung:
Öffentliche Sitzung
| TOP 5.2 | entfällt, somit wird TOP 5.1 zu TOP 5 |
| TOP 6.2 | Teilfläche aus Flurstück 547/9 der Gemarkung Lohmen (Landwirtschaftsfläche An der Scheibe) |
| TOP 7.2 | entfällt, somit wird TOP 7.1 zu TOP 7 |
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (5 x ja).
| TOP 2 | Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung vom 23.05.2023 |
Das Protokoll der Sitzung vom 23.05.2023 wurde zur Kenntnis genommen und von den Gemeinderäten Herr Bräuer und Herr Neumann unterschrieben.
| TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
In der Sitzung vom 23.05.2023 wurden in der nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst.
| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste |
Folgende Anfragen und Hinweise wurden an die Verwaltung und die Bürgermeisterin gerichtet:
| Gemeinderat: | |
| - | Bitte um Information zum Sachstand Verkehrssicherung am Torbogen Lochmühle |
| Antwort: Die Gefährdung des Torbogens wurde seitens des Eigentümers behoben. |
| - | Bitte um Sachstand zum Baumsturz zwischen Daube- und Lochmühle und ob Umleitung ausgeschildert wird? Oberhalb könnte noch mindestens 1 Baum umsturzgefährdet sein. |
| Antwort: Die Ausschilderung Umleitung ist erfolgt. Es erfolgt die Prüfung zum Eigentümer des Grundstücks mit gefährdetem Baum, danach erfolgt Anschreiben mit Hinweis zur Prüfung. |
| - | Bitte um Benennung zum Grund für Kfz-Parksperrschilder Lagerplatz an Wehlstraße? |
| Antwort: Der Parkplatz war nur übergangsweise genehmigt. Aktuell ist dieser nicht als Parkplatz nutzbar, deshalb erfolgte die Ausschilderung. Vor einer weiterführenden Nutzung als Parkplatz muss diese beantragt werden. Die naturschutzrechtliche Voranfrage an die obere Naturschutzbehörde erfolgte bereits. |
| - | Bitte um Prüfung zur Möglichkeit Förderung Obstgehölze und Beerensträucher Initiative „Sachsen pflanzt gemeinsam - Aktion 1000 Obstbäume“ auf geeigneten kommunalen Flächen: eventuell zur Aufwertung /Umgestaltung Parkplatz Ortsausgang Mühlsdorf/Liebethal oder Parkplatz Uttewalde. |
| Antwort: Die Gemeinde selbst hat leider keine Kapazität für eine Umsetzung. Deshalb wurde die Anfrage an die Vereine der Gemeinde Lohmen weitergeleitet. Mögliche Standorte sollten bei Betroffenheit jedoch mit der Gemeinde abgesprochen werden. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten kann die Gemeinde aber kein Folge- und Pflegeaufwände übernehmen. Es erfolgte eine Anfrage durch den Heimatverein Uttewalde zur Bepflanzung entlang der Grundstraße. Flächen an Straßen und Wegen sind aber grundsätzlich nicht gut geeignet. |
Gemeinderat:
| - | Bitte um Sachstand Gefährdung durch Gebäude Basteistraße 96 |
| Antwort: Am 12.08.2023 erfolgte ein Polizeieinsatz wegen erheblichen und die öffentliche Sicherheit gefährdenden Schäden am Gebäude. Zur Gefahrenabwehr sperrte die Polizei das Straßenstück des Gutshofweges vor dem Gebäude. Der Sachverhalt wurde der Bauaufsicht des Landkreises mitgeteilt. |
| - | Bitte um Sachstand Beendigung der Baumaßnahme Deckensanierung Basteistraße |
| Antwort: Die Maßnahme soll mit der KW 33 abgeschlossen werden. |
| Gemeinderat: | |
| - | Bitte um Benennung der Arbeiten auf der Dorfstraße und Bahnhofstraße |
| Antwort: Es handelt sich vermutlich um Arbeiten der SachsenEnergie. |
| Gemeinderat: | |
| - | Bitte um Benennung des Stands zum Bahnhof Lohmen |
| Antwort: Aktuell erfolgen keine Aktivitäten des Eigentümers, das geplante Vorhaben wird aber weiter von diesem angestrebt. |
TOP 5 Bauanträge/Bauanfragen
Neubau einer Scheune als Raufutterlager (FlSt. 49/4 der Gemarkung Mühlsdorf)
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde (5 x ja).
TOP 6 Vorkaufsrechtsanfragen
6.1 Flurstück 548t der Gemarkung Lohmen (Gartengrundstück bei Porschendorfer Weg)
Der TA bestätigt mit 5 ja-Stimmen, dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
6.2 Teilfläche aus Flurstück 547/9 der Gemarkung Lohmen (Landwirtschaftsfläche An der Scheibe)
Der TA bestätigt mit 5 ja-Stimmen, dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
TOP 7 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen anderer Behörden
IndustriePark Oberelbe (IPO) – Teil 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ und Verkehrsanlagen für Teilprojekte
Es bestehen keine Einwände gegen den Entwurf des Bebauungsplanes. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht berührt. Bestätigung mit 5 ja-Stimmen.
TOP 8 Informationen der Bürgermeisterin
| • | Stellungnahmen zu Bauanträgen im Zeitraum Juni bis August 2023 (Sitzungspause): | |
| - | Basteistraße 8: Errichtung von 2 Nebengebäuden – Einvernehmen erteilt |
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| Errichtung Werbepylon – Einvernehmen nicht erteilt |
| • | durch Bauaufsicht (LRA) erteilte Baugenehmigungen: | |
| - | Um- und Ausbau Wohnhaus, Erneuerung Dach (Daube Nr. 6) |
| • | durch Denkmalschutzbehörde (LRA) erteilte Genehmigungen: | |
| - | Erneuerung Außenputz an einer Scheune (Am Anger 14) |
| • | Abwasserabgabe: Festsetzungsbescheide für Kleineinleitungen von häuslichem Schmutzwasser (2.308,46 Euro) und Kläranlage Lohmen (8.428,53 Euro) | |
| • | erfolgte Vergaben im Zeitraum Juni bis August 2023 (Sitzungspause): | |
| - | nachhaltige Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden Altbau Schule und in Außenstelle Kindergarten Zugvögel |