I. Öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Beschlussfähigkeit war bei Anwesenheit von 6 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin (mit 7 von 7 Stimmen) gegeben.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung:
Öffentliche Sitzung
| TOP 5 | entfällt |
| TOP 6.2 | entfällt |
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (7 x ja).
| TOP 2 | Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung vom 18.04.2024 |
Das Protokoll der Sitzung vom 18.04.2024 wurde zur Kenntnis genommen und von den Gemeinderäten Herrn Schwab und Herrn Markert unterschrieben.
| TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
In der Sitzung vom 18.04.2024 wurden in der nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst.
Es wurde abgestimmt über die Unterhaltung des Forellenflüsschens, das SW-Pumpwerk Wesenitzstraße – Austausch Steuerung, die Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer Geräte, den Neubau Fuß- und Radweg S 164 (von Lohmen in Richtung Porschendorf/Dobra) und eine Solaranlage auf der Fläche zwischen Porschendorfer Weg und Stolpener Straße.
| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste |
Folgende Anfrage wurde an die Verwaltung und die Bürgermeisterin gerichtet:
—
Erneute Anfrage: Gibt es eine rechtliche Verpflichtung für die Vorhaltung eines WCs in Trauerhallen?
Antwort BAL: Die Anfrage befindet sich noch in Prüfung.
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Wie groß ist die Wärmemenge zur zusätzlichen Heizung neben der Wärmepumpe in der Sporthalle.
Antwort BM: Das Bauamt bemüht sich um die Installation einer Zähleinheit.
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Warum gibt es noch keine Ausschilderung der Umgehung der Sperrung des Wanderweges an der Lochmühle?
Antwort BM: Dies wird in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt geprüft.
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Wie ist der Stand der Bearbeitung des Schadens der Straßenlampe an der Basteistraße und die Ansprüche an den Schadensverursacher?
Antwort BAL: Abstimmung mit Ordnungsamt wird erfolgen.
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Im Ortsteil Doberzeit wurden Sandsteine zur Begrenzung von Grundstücken abgelegt. Ist dies verkehrssicherheitstechnisch zulässig?
Antwort BAL: Der Sachverhalt wird an das Ordnungsamt gemeldet.
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Gibt es Interessenten für die Daubemühle?
Antwort BM: Ja, aktuell werden Gespräche geführt.
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Im Ortsteil Daube, Straße Am Anger soll geprüft werden, ob Rechts-Vor-Links-Schilder sinnvoll wären?
Antwort BAL: Der Sachverhalt wird an das Ordnungsamt gemeldet.
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Warum ist der Zulauf zum Teich Daube nur so gering?
Antwort BM: Der Sachverhalt wird geprüft.
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Wie ist der Stand der Überarbeitung der Satzung zur Pflege von Straßenrandbereichen?
Antwort BM: Die Überarbeitung erfolgt aktuell.
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Gibt es die Möglichkeit erneut eine Querungshilfe auf der Basteistraße Höhe „am Netto“ beim LASuV anzufragen?
Antwort BAL: Die Anfrage wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
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Der Verkehrsspiegel an der Basteistraße Höhe „an der Volksbank“ ist matt.
Antwort BAL: Die Anfrage wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
| TOP 5 | Bauanträge/Bauanfragen |
Entfällt
| TOP 6 | Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen anderer Behörden |
| 6.1 | B-Plan Nr. 100 „Hinterjessen - Wohngebiet am Birkenweg“ der Stadt Pirna |
Der Technische Ausschuss hat gegen den B-Plan keine Einwände (einstimmig).
| TOP 7 | Informationen der Bürgermeisterin |
| • | durch LRA erteilte Bescheide: | |
| o | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Mitteilung Fiktion, Gemarkung Lohmen, Flurstücke 387, 383, 121/2, 317 |
| o | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Gemarkung Uttewalde, Flurstücke 266/3, 31/1, 23a, 266/1, 266/3, 47a, 49a, 266/2, 10, 1, 47, 672a |
| o | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Gemarkung Lohmen, Flurstücke 163/8, 380/5, 380/11, 380/15, 121/14, 121/13, 387, 317 |
| o | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Gemarkung Lohmen, Flurstücke 195/2, 380/12, 385/2, 165/7, 165/8, 165/4, Gemarkung Uttewalde, Flurstücke 132, 266/3 |
| o | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Gemarkung Lohmen, Flurstücke 380/12, 311/8, 380/7, 380/5, 384/1, 380/17, 380/16, 312/31, 1059/2, 1060/7, 655/3, 1084/2 |
| o | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Gemarkung Lohmen, Flurstücke 380/12, 385/2, 140a, 385/1, 385/2, 381/4 |
| o | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Gemarkung Lohmen, Flurstücke 385/1, 384/1, 269/1, 414/3, 414/2, 156/4 |
| o | Baugenehmigung, Errichtung einer westlichen Doppelgarage mit zwei Abstellräumen ohne Feuerstätte (Bruno-Barthel-Straße 16) |
| o | Baugenehmigung, Nutzungsänderung von Räumen des Gebäudes in Imbissnutzung, Antrag auf Befreiung, Antrag auf Abweichung (Alte Schäferei 1) |
| o | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruchvorhaben (Am Anger 3) |
| • | Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfragen wurden durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde): | |
| o | Flurstück 1009 der Gemarkung Lohmen (Garten am Brückwaldweg) |
| o | Flurstücke 16 und 132 der Gemarkung Mühlsdorf (Richard-Wagner-Straße 37 und Landwirtschaftsfläche) |
| o | Flurstück 232/8 der Gemarkung Lohmen (Wesenitzstraße 11) |
| o | Flurstück 4 der Gemarkung Lohmen (Daubaer Straße 16) |
| o | Flurstücke 84b, 84t und 87f der Gemarkung Uttewalde (Landwirtschaftsflächen) |
| o | Flurstücke 738 und 739a der Gemarkung Lohmen (Steinerner Tisch) |
| • | Baumaßnahmen von Medienträgern | |
| o | Keine weiteren bekannt |