Der Gemeinderat der Gemeinde Lohmen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2026 mit Beschluss Nr. GR/20-11/2026 die Änderung des Straßenbestandsverzeichnisses für folgende Straße beschlossen:
Basteizufahrt
Auf Grundlage des Beschlusses ergeht nachstehende Verfügung:
Eintragungsverfügung
| Inhalt der Eintragung (Änderung) | |
| Straßenbezeichnung alt: | Basteizufahrt |
| Straßenbezeichnung neu: | Berghotel Bastei |
Die Eintragungsverfügung und das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straße können in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 27.10.2026 während der Sprechzeiten, sowie nach vorheriger Terminabsprache auch außerhalb der Sprechzeiten, im Gemeindeamt Lohmen (Bauamt), Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen, einzulegen.