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Lübbener Stadtanzeiger mit Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald)
Ausgabe 1/2025
VEREINE UND VERBÄNDE | TOWARISTWA A ZWĚZKI
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TURN- UND SPORTGEMEINSCHAFT (TSG) 1965 LÜBBEN E. V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

Die Jahreshauptversammlung der Turn- und Sportgemeinschaft (TSG) 1965 Lübben e. V. findet am Mittwoch, 29. Januar 2025 um 18:00 Uhr statt.

ORT

Mehrzweckhalle „Blaues Wunder“, Wettiner Straße, 15907 Lübben

ENTWURF DER TAGESORDNUNG

1.

Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden;

2.

Wahl des Versammlungsleiters;

3.

Feststellung der ordnungs- und fristgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit;

4.

Genehmigung der Tagesordnung;

5.

Bestellung des Protokollführers;

6.

Jahresbericht des Vorstandes;

7.

Jahresberichte der Abteilungsleiter;

8.

Finanzbericht des Kassenwarts;

9.

Bericht der Kassenprüfer;

10.

Satzungsänderung;

11.

Aussprache zu den Berichten und zur Satzungsänderung;

12.

Abstimmung zur Satzungsänderung;

13.

Ehrungen

14.

Entlastung des Vorstands;

15.

Neuwahl des Kassenwarts;

16.

Schlusswort des Vorsitzenden.

Der Vorstand der TSG 65 Lübben bittet um rege Teilnahme.

Mit sportlichen Grüßen

gez. Jürgen Marchewski

1. Vorsitzender

ANLAGE

Geplante Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, 29.01.2025:

§ 11

Der Vorstand

2. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ordnet und überwacht die Tätigkeiten der Abteilungen und berichtet der MV über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen und Mitglieder zu kooptieren.

§ 11 a

Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit

2. Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich gegen Zahlung einer angemessenen pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden oder durch einen Dienstvertrag geregelt werden.

Die unterstrichen-kursiv dargestellten Satzergänzungen sollen den jeweiligen Text komplettieren.