Das Grabnutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit jederzeit, unabhängig von der restlichen Nutzungsdauer der Grabstätte, gekündigt werden. Die Ruhezeit für den Sarg beträgt 20 Jahre, für die Urne 15 Jahre. Beginn ist jeweils der Tag der Beerdigung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Was wichtig ist bei der Einebnung der Grabstelle erfahren Sie unter luebben.de.
FRIEDHOFSVERWALTUNG
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