zwischen LWG und Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
Am 21. September 2024 unterzeichneten die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal und die LWG im Rahmen des Spreewaldfestes einen Kooperationsvertrag. Ziel ist eine enge Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung, insbesondere für Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen.
Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal bietet mit ihrem mobilen unterstützenden Teilhabedienst Begleitung für erwachsene Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen. Im Mittelpunkt steht, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Ein Teil der Vereinbarung umfasst zudem ein Beratungsangebot:
Dieses Angebot wurde bereits von mehreren Mietern in Anspruch genommen.
FAZIT
Die Kooperation zwischen der LWG und der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zeigt, wie wertvoll gemeinsames Handeln für mehr Teilhabe und Selbstständigkeit im Alltag sein kann. Mit individueller Begleitung, fachlicher Beratung und praktischer Unterstützung wird Betroffenen geholfen, ihre Lebensqualität zu verbessern. Damit schafft die Partnerschaft eine nachhaltige Grundlage, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen neue Perspektiven zu eröffnen.
INTERVIEW MIT HR. EISBRENNER
Leitung des mobilen Teilhabedienstes LDS
Wie gestaltet sich die Kooperation konkret?
„Die LWG spricht gezielt Mieter an, bei denen Unterstützung sinnvoll erscheint. Gemeinsam mit den Betroffenen vereinbaren wir einen Termin, um Hilfen vorzustellen. Dabei geht es nicht darum, Vorgaben zu machen, sondern die Menschen zu beraten und zu motivieren“, erklärt Herr Eisbrenner.
Ein Schwerpunkt liegt beim Messie-Syndrom. Was ist dabei wichtig?
„Viele Betroffene fürchten, dass alles weggeworfen wird. Diese Sorge ist unbegründet. Wir gehen behutsam vor, helfen beim Aussortieren und unterstützen dabei, neue Strukturen zu schaffen, um Rückfälle zu vermeiden.“
Wie startet die Unterstützung praktisch?
„Die Mieter müssen selbst aktiv werden und beim Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Nach der Genehmigung beginnt die Betreuung.“
Was ist das langfristige Ziel?
„Wir möchten erreichen, dass die Betroffenen so unabhängig wie möglich leben – und eines Tages vielleicht gar keine Unterstützung mehr brauchen.“