Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 08.01.2025, wird das bestehende Jagdpachtverhältnis nicht verlängert. Hiermit gibt die Jagdgenossenschaft Lübben-Neuendorf bekannt, dass zum 01.04.2025 in der Gemarkung Neuendorf bei Lübben mit der Erteilung des Zuschlages durch die Jagdgenossenschaftsversammlung der Gemeinschaftsjagdbezirk Lübben-Neuendorf neu zu verpachten ist.
Der Gemeinschaftsjagdbezirk Lübben-Neuendorf ist ein Hochwildjagdbezirk und hat eine Gesamtfläche von 596,6949 ha. Die jagdbare Fläche beträgt 557,0381 ha.
Die Pachtdauer beträgt zwölf (12) Jahre.
Die Verpachtung erfolgt mittels „Einholung schriftlicher Gebote“.
Bei der Abgabe der schriftlichen Pachtangebote sind folgende Bedingungen zu beachten:
Die Erteilung einer unentgeltlichen mündlichen Jagderlaubnis durch den Pächter
ist ausgeschlossen. Ausnahmen gemäß Pachtvertrag.
Die Jagdgenossenschaft erklärt, den Zuschlag nicht an das Höchstangebot zu binden. Die Jagdgenossenschaft wird vom Höchstangebot nur dann absehen, wenn dies im Interesse der Jagdgenossenschaft erforderlich ist. Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheines abzugeben.
Die Pachtangebote sind schriftlich einzureichen. Der Termin zum Einsendeschluss ist der 03.03.2025.
Ihr Pachtangebot richten Sie bitte an den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft:
Martin Krüger
Neuendorfer Dorfstraße 10
15907 Lübben (Spreewald)
Der Entwurf des Pachtvertrages und eine Karte vom Jagdrevier liegen beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft zur Einsichtnahme aus.
Terminvereinbarungen telefonisch unter +49 170 79 32 803.
Die Vergabe der Verpachtung erfolgt im Zuge der Genossenschaftsversammlung am 12.03.2025.
Teilnehmer an der Ausschreibung haben die Gelegenheit, sich kurz maximal zehn (10) Minuten vorzustellen.
Die Bewerber werden dazu vom Jagdvorstand eingeladen. Bewerber, die die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Lübben-Neuendorf, den 07.02.2025