Um einen geordneten und sicheren Kahnverkehr in der Lübbener Innenstadt zu gewährleisten, weist die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) auf die geltenden Regelungen hin. Gewerbliche Anbieter ohne eigenen Liegeplatz können nach vorheriger Absprache mit dem Fährmannsverein „Flottes Rudel“ die Abfahrtsbereiche an den Häfen an der Schlossinsel nutzen. Kahnabfahrten von der SpreeLagune sind nicht gestattet.
Für Touren mit dem eigenen Stand-up-Paddle-Board oder privaten Paddelboot steht die öffentliche Einstiegsstelle am Hafen 2 zur Verfügung. Die Nutzung ist ausschließlich für das kurzzeitige, nicht gewerbliche Zuwasserlassen und Herausnehmen der Sportgeräte erlaubt.