Die LINUS WITTICH Medien KG hat die Stadt Lübbenau/Spreewald über eine Änderung der Verteilung der Lübbenauer Stadtnachrichten durch die Deutsche Post AG ab Februar 2024 informiert.
Die Deutsche Post AG steht im Austausch mit der Bundesnetzagentur und überprüft dabei regelmäßig die Richtlinien für Zeitungen, die werbefinanziert sind. Dazu gehören auch die Lübbenauer Stadtnachrichten.
Bürgerinnen und Bürger haben bei unadressierten POSTAKTUELL
Sendungen ein Selbstbestimmungsrecht, die private Sphäre von unerwünschten Einflüssen freizuhalten. Um dieses Selbstbestimmungsrecht auszuüben, wird in der Regel ein Sperrvermerk am Briefkasten (z. B. „Keine Werbung“) angebracht. Liegt ein solcher Sperrvermerk am Briefkasten vor, werden die Lübbenauer Stadtnachrichten in diesem Haushalten künftig nicht mehr zugestellt.
Wer dennoch weiterhin die monatlichen Stadtnachrichten samt Amtsblatt per Post erhalten möchte, sollte den Sperrvermerk vom Briefkasten entfernen. Wer trotz Sperrvermerk die Stadtnachrichten lesen möchte: Gedruckte Exemplare zum Mitnehmen liegen im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald aus. Alternativ können die Stadtnachrichten auch im Internet unter www.luebbenau-spreewald.de abgerufen werden.
Die Stadt Lübbenau/Spreewald bittet um Verständnis.