Die Stadt Lübbenau/Spreewald sucht für die Besetzung des Schiedsamts- beziehungsweise Schiedsstellenbezirkes Nr. II (Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald - Altstadtgebiet (rechts der Bahnstrecke) einschließlich der Ortsteile Bischdorf, Boblitz, Groß Lübbenau, Klein Radden mit dem Gemeindeteil Groß Radden, Lehde, Leipe und Ragow) Interessenten als Schiedsperson zur Übernahme dieses Ehrenamtes zum 20. Juni 2024.
Die Aufgaben umfassen unter der Anleitung einer/s Beschäftigten der Stadt Lübbenau/Spreewald sowie des Amtsgerichts Lübben die Schlichtung vorgerichtlicher Streitigkeiten. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, besteht die Aufgabe der Schiedspersonen insbesondere darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die
Weitere Anforderungen an die Schiedsperson (Schiedsmann oder Schiedsfrau), wie Schreibgewandtheit, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung, sind wünschenswert und hilfreich.
Die Schiedspersonen für dieses Amt werden unter anderem durch Schiedsamtsseminare und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. hinreichend ausgebildet. Die Schiedsamtszeit beträgt 5 Jahre und die Schiedsperson wird nach Ausschreibungsende durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und anschließend vom Amtsgericht Lübben als Schiedsperson berufen und verpflichtet.
Die Tätigkeit wird entsprechend dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz- SchG) vergütet und entschädigt.
Sollten Sie an dieser bürgernahen vorgerichtlichen Streitschlichtung Interesse haben, so bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 29. Februar 2024 im Bereich Ordnungs-, Sozial- und Schulverwaltung, Kirchplatz 1, in 03222 Lübbenau/Spreewald.
Für vorhergehende Rückfragen stehen Ihnen die Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes unter den Telefonnummern 03542 85-170 oder 85-173 zur Verfügung.