Sehr geehrte Eltern,
der brandenburgische Landtag hat am 11.12.2024 eine dauerhafte Weiterführung der Entlastung von Elternbeiträgen für Eltern mit geringem Einkommen beschlossen.
So wird das Kindertagesstätten Gesetz des Landes Brandenburg (KitaG) unter anderem dahingehend angepasst, dass die bisherige Befristung der Kita-Elternbeitragsentlastung bis zum 31.12.2024 wegfällt und ab dem 01.01.2025 dauerhaft weitergeführt wird.
Das heißt das Eltern mit geringem Einkommen bis 35.000,00 Euro weiterhin beitragsbefreit sind.
Im Einkommensbereich von 35.000,01 Euro bis 55.000,00 Euro bleiben die Elternbeiträge abgesenkt. Für diesen Bereich gibt es je nach Einkommen und Betreuungszeit gestaffelte Beitragsobergrenzen.
Bei einem Einkommen von über 55.000,00 Euro gelten die bisherigen Beitragssätze der Stadt Lübbenau/Spreewald weiter (gemäß der Kostenbeitragssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen).