Die aktuelle Wahlperiode des Hauptverwaltungsbeamten endet am 30. April 2024, so dass neben der Europa- und Kommunalwahl im Juni 2024 und der Landtagswahl im September 2024 auch die Wahl zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin ansteht.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister am 10. März 2024 und die unter Umständen notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 24. März 2024 werden in der Stadt Lübbenau/Spreewald und ihren Ortsteilen mindestens 160 Wahlhelfer/innen für die Besetzung der Wahlvorstände (einschließlich für die Briefwahl) benötigt. Die Stadt Lübbenau/Spreewald weist deshalb frühzeitig auf den Termin hin und bittet, sich schon jetzt als freiwillige Wahlhelfer/innen zu melden.
Wahlhelfer/innen müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes sind nicht erforderlich.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem
Wahlhelfer/innen erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro.
Wer an der Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes Interesse hat, kann sich an die Wahlleiterin, Frau Rusch-Heine (Tel.: 03542 85-153), E-Mail: wahl@luebbenau-spreewald.de, wenden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Bereitschaftserklärung über die Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald www.luebbenau-spreewald.de unter dem Bereich Kommunalpolitik/Wahlen abzurufen und postalisch an die Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, zu senden.