Titel Logo
Lübbenauer Stadtnachrichten – Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald
Ausgabe 10/2024
Das Rathausfenster
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neue Hundehalterverordnung - Der Kommunale Ordnungsdienst informiert

Das Land Brandenburg hat eine neue ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundehV) erlassen, welche bereits zum 01. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Fokus in der neuen Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg liegt nun nicht mehr auf den Rassen und einem damit in Verbindung gebrachten Verhalten, sondern auf dem individuellen Verhalten eines einzelnen Hundes. So steht die Gefährlichkeit eines Hundes in erster Linie nicht mehr mit der Rasse in Verbindung, sondern wird vom Verhalten des Hundes abgeleitet. Eine Liste von unwiderlegbar gefährlichen und widerlegbar gefährlichen Hunden aufgrund der Rasse gibt es demnach nicht mehr.

Der Kommunale Ordnungsdienst benennt folgend die wesentlichen Änderungen, welche ein gewisses Handeln der Hundehalterinnen und Hundehalter erfordern.

Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bei der Ordnungsbehörde galt bisher erst ab einem Gewicht von 20 Kilogramm bzw. 40 Zentimeter Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Die neue Hundehalterverordnung fordert nun die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde ab der 8. Lebenswoche sowie die dauerhafte Kennzeichnung mittels Mikrochip-Transponder eines jeden Hundes. Der Mikrochip-Transponder muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Der Kommunale Ordnungsdienst weißt in diesem Zuge darauf hin, dass das Unterlassen der Anmeldung eines jeden Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die gemäß der neuen Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg die mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder mit Entziehung des Hundes geahndet werden kann.

Um der ordnungsrechtlichen Anzeige der Hundehaltung nachzukommen stellt die Ordnungsbehörde ein entsprechendes Anzeigeformular zur Verfügung. Dieses finden Sie online auf der Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald. Gern stehen Ihnen dafür auch die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes zur Verfügung.