Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landratswahlen am 11. Januar 2026 und die unter Umständen notwendig werdende Stichwahl am 25. Januar 2026 werden in der Stadt Lübbenau/Spreewald und ihren Ortsteilen jeweils mindestens 170 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Besetzung der Wahlvorstände benötigt.
Die Stadt Lübbenau/Spreewald bittet, sich schon jetzt als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes sind nicht erforderlich.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem
| • | die Prüfung der Wahlberechtigung, |
| • | die Ausgabe von Stimmzetteln, |
| • | die Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis, |
| • | die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wahlvorganges sowie |
| • | die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. |
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro.
Wer an der Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes Interesse hat, kann sich an die Wahlleiterin, Frau Rusch-Heine (Tel.: 03542 85-153), E-Mail: wahl@luebbenau-spreewald.de, wenden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Bereitschaftserklärung über die Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald www.luebbenau-spreewald.de unter dem Bereich Kommunalpolitik/Wahlen abzurufen und postalisch an die Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald zu senden.