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Lübbenauer Stadtnachrichten – Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald
Ausgabe 12/2023
Das Rathausfenster
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Aufforderung zur Anmeldung in Bezug auf den Schulbesuch in einer Lübbenauer Grundschule für das Schuljahr 2024/2025

Werte Eltern,

gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BdgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2024 die Schulpflicht und Sie sind verpflichtet Ihr Kind anzumelden.

Es sind auch die Kinder anzumelden, die im Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt wurden.

Auf Antrag der Eltern können Kinder vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie zwischen dem 01.10.2024 und 31.12.2024 bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach dem 31.12.2024 jedoch vor dem 01.08.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 37 Abs.4 BbgSchulG).

Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtiges Kind an der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen. Die Geburtsurkunde sowie die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung und ein Negativzeugnis (nur bei alleinigem Sorgerecht) müssen zu diesem Termin vorgelegt werden. Sollte Ihr Kind von der Teilnahme am Verfahren befreit sein, ist der entsprechende Nachweis mitzubringen.

Die Anmeldeformulare sind über die Kindertagesstätten, die unten genannten Schulen, die Schulverwaltung der Stadt Lübbenau/Spreewald oder als Download auf der Homepage www.luebbenau-spreewald.de/schulen/einschulung.html erhältlich.

Anmeldetermine in den Lübbenauer Grundschulen für das Schuljahr 2024/2025, sind folgende

Werner-Seelenbinder-Grundschule

Dienstag, 13.02.2024

Dienstag, 20.02.2024

Dienstag, 27.02.2024

jeweils von 13:15 Uhr bis 15:45 Uhr

Bitte nur mit Terminvereinbarung!

Traugott-Hirschberger-Grundschule

Mittwoch, 17.01.2024 von 12:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag, 18.01.2024 von 08:00 bis 15:00 Uhr

Termine bitte vorab auf der Homepage der Schule buchen!

www.traugott-hirschberger-grundschule.de

Jenaplanhaus

Dienstag, 23.01.2024 von 8:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch, 24.01.2024 von 12:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag, 30.01.2024 von 8:00 bis 14:00 Uhr

Die Terminvergabe erfolgt durch die Schulleitung und wird vorab schriftlich mitgeteilt!

Hier finden Sie Ihre zuständige Grundschule

Traugott-Hirschberger-Grundschule

Wohngebiet Lübbenauer Altstadt nordöstlich der Bahnlinie Cottbus – Berlin und Lübbenau Ost mit:

• Berthold-Brecht-Straße

• Güterbahnhofstraße

• Karl-Liebknecht-Straße

• Kraftwerkstraße

• Pestalozzistraße

• Schillerstraße

• Stennewitz

• Thomas-Müntzer-Straße

• OT Bischdorf

• OT Boblitz

• OT Groß Beuchow mit GT Klein Beuchow

• OT Groß Lübbenau

• OT Hindenberg

• OT Klein Radden mit GT Groß Radden

• OT Krimnitz

• OT Lehde

• OT Ragow

Werner-Seelenbinder-Grundschule

Wohngebiet Lübbenau – West und Süd mit:

• Alexander-von-Humboldt-Straße

• Alte Huttung

• Am Burjauer

• Am Wasserwerk

• August-Bebel-Straße

• Beethovenstraße

• Dr.-Albert-Schweitzer-Straße

• Franz-Liszt-Straße

• Friedrich-Engels-Straße

• Geschwister-Scholl-Straße

• Giebelstraße

• Lindenweg

• Mozartstraße

• Otto-Grotewohl-Straße

• Querstraße

• Richard-Wagner-Straße

• Rosa-Luxemburg-Straße

• Rudolf-Breitscheid-Straße

• Straße der Freundschaft

• Straße der Jugend

• Theodor-Fontane-Straße

• Werner-Seelenbinder-Straße

• OT Groß Klessow mit GT Klein Klessow

• OT Kittlitz mit GT Eisdorf, Lichtenau, Schönfeld

• OT Zerkwitz

Jenaplanhaus

Gesamte Wohngebiete der Stadt Lübbenau/Spreewald, bei Vorliegen des entsprechenden Elternwunsches.

Überschneidungsgebiet

• Berliner Straße

• Goethestraße

• Robert-Koch-Straße

• Straße der Einheit

• Straße des Friedens

Hinweis: Die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der aktuellen Schulbezirkssatzung.

Das Überschneidungsgebiet wird im Schuljahr 2024/2025 komplett der Werner-Seelenbinder-Grundschule zugeordnet.

Besteht der Wunsch auf Rückstellung oder Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule, ist ein begründeter Antrag bei der Anmeldung an der zuständigen Grundschule einzureichen. Dieser wird vom Schulleiter bearbeitet und an das staatliche Schulamt Cottbus weitergeleitet. Anschließend wird auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes entschieden.

Alle weiteren Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald und dem Menüpunkt Einschulung.

Lübbenau/Spreewald, 06.11.2023

Schulverwaltung