Zu Beginn der gemeinsamen Sitzung wurde über den Haushaltsplan der Stadt Lübbenau/Spreewald für das Jahr 2024 beraten. Nachdem die Investitionen für das kommende Haushaltsjahr bereits in den vergangenen Fachausschusssitzungen vorgestellt wurden, informierte der Fachbereichsleiter Finanzsteuerung Patrick Boslau nun darüber, dass sich die Verwaltung derzeit bereits in der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit befinde, damit die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan planmäßig in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2023 verabschieden kann. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten der Beschlussvorlage einstimmig zu.
Der Vorsitzende des MSC „Jugend“ Lübbenau Henry Pfeiffer stellte im Anschluss das von der Verwaltung angeforderte Konzept des MSC “Jugend” Lübbenau e.V. im ADMV (Allgemeiner Deutscher Motorsport Verband) zum erfolgreichen Weiterbetrieb des Motorsports im Motorsportzentrum Lübbenau/Hindenberg vor. Grund hierfür war, dass für den sicheren planungsrechtlichen Weiterbetrieb der Anlage ein neues Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen muss, welches jedoch zum einen mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, und zum anderen der Ausgang eines solchen Verfahrens aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen offen ist. Anhand des Konzeptes sollte aufgezeigt werden, wie sich der Verein in der Zukunft aufstellen möchte. Henry Pfeiffer ging dabei unter anderem auf die gesetzten Ziele und Zielgruppen, geplanten Maßnahmen, Projekte, Veranstaltungen, laufende Kooperationen sowie die Öffentlichkeitsarbeit ein. Nach ausgiebiger Beratung beider Ausschüsse kamen die Mitglieder zu dem Konsens, dass zunächst die nachvollziehbaren und berechtigten Forderungen der Stadt als Eigentümerin des Objektes seitens des Vereins erfüllt werden müssten, bevor die Stadtverordnetenversammlung eine Grundsatzentscheidung in dieser Thematik treffen könnte.
Die Mitglieder des Ausschusses „Bau, Wohnen, Verkehr und Umwelt“ befassten sich nach dem Ende des gemeinsamen Sitzungsteils erneut mit der Beschlussvorlage zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 06/1/07 "Solarpark Lübbenau/Spreewald" der Stadt Lübbenau/Spreewald OT Groß Lübbenau und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/1/23 "Solarpark Groß Lübbenau" der Stadt Lübbenau/Spreewald OT Groß Lübbenau nachdem diese in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in die Fachausschüsse verwiesen wurde. Grund dafür war, dass im Oktober im Brandenburgischen Landtag ein Gesetzesentwurf zur „Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden“ beraten werden sollte. Der Vorsitzende des Ausschusses Jeremy Scheibe berichtete von der Beratung im Landtag, bei der sich ein Konsens für den Gesetzesvorschlag abzeichnete. Zudem brachten Einwohner aus Groß Lübbenau Hinweise ein, die bei der Erstellung des Planungsentwurfes beachtet werden sollten. Letztlich stimmten die Mitglieder des Ausschusses der Beschlussvorlage einstimmig zu.
Ein Aufstellungsbeschluss, eine Veränderungssperre und eine Verkaufsrechtsatzung für einen Betriebshof für Busse und E-Mobilität wurden danach von den Ausschussmitgliedern beraten. Ziel des Planverfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung des Standortes als Busbetriebshof der Verkehrsgesellschaft OSL sowie die Entwicklung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Standortes hinsichtlich der Ansprüche an den Einsatz von E-Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr. Zur Sicherung der Planungsabsichten im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 05/1/23 „Betriebshof für Busse und E-Mobilität“ wird zudem von dem Erlass einer Veränderungssperre und einer Vorkaufsrechtssatzung Gebrauch gemacht.
Zuletzt berieten die Mitglieder des Ausschusses „Bau, Wohnen, Verkehr und Umwelt“ die Anpassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald. So wurde in der neuen Satzung u. a. die Theodor-Fontane-Straße im neuen Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße aufgenommen und in Anlehnung an die derzeit geltende Rechtsauffassung die Reinigung sogenannter Parktaschen in die Anliegerpflicht übernommen. Der Beschlussvorlage wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Der Ausschuss „Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus“ befasste sich nach dem Ende des gemeinsamen Sitzungsteils mit der Änderung der Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages. Der Fachbereichsleiter Finanzsteuerung Patrick Boslau erläuterte dabei die Gründe für die geplanten Änderungen der Satzung. So sollen, um im Digitalisierungsprozess einen weiteren Schritt voranzukommen und eine effektive Kostensenkung bei der Abrechnung des Kurbeitrages zu erzielen, insbesondere die gewerblichen Vermieter für die Anwendung des elektronischen Meldescheins gewonnen werden. Ein Anreiz zur Umstellung auf den elektronischen Meldeschein soll durch den Wegfall der Aufwandserstattung für die ordnungsgemäße manuelle Abrechnung des Kurbeitrages erreicht werden. Gleichzeitig soll die Änderung genutzt werden, um mehrere Paragrafen zu konkretisieren und zu ergänzen. Dies betrifft u. a. die Beitragsbefreiung bei einer Schwerbehinderung bei einen Grad ab 80 %, die Entrichtung des Kurbeitrages, den Umgang mit dem Gästeverzeichnis sowie mit den manuellen Meldescheinen.
Die Tourismusentwicklungs- und Marketingkonzeption zum erneuten Prädikatisierungsverfahren „Staatlich anerkannter Erholungsort“ der Stadt Lübbenau/Spreewald wurde im Anschluss vom Bereichsleiter Stadtplanung/Tiefbau Peter Brandt vorgestellt. Die Stadt Lübbenau/Spreewald erhielt im Jahr 1998 das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“. Im Zuge der letzten Wiederholungsprüfung im Jahr 2018 konnten die in der Erholungsortprädikatisierung geforderten Voraussetzungen nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz ohne Einschränkungen nachgewiesen werden. Aufgrund gesetzlicher Änderungen muss sich die Stadt Lübbenau/Spreewald bereits im kommenden Jahr erneut der kritischen Betrachtung durch den Landesfachbeirat stellen. Für die Antragstellung beim zuständigen Ministerium gehört auch die Fortschreibung bzw. Aktualisierung der Erholungsortentwicklungskonzeption von 2012. Die den Ausschussmitgliedern vorliegende Entwicklungsstrategie wurde federführend durch projektZ von Prof. Dr. Felix Herle unter Mitwirkung der Marketingrunde „Wir für Lübbenau“ erarbeitet. Die Ausschussmitglieder votierten einstimmig für die Beschlussvorlage, sodass die Konzeption zur Antragstellung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur erneuten Prädikatisierung der Stadt Lübbenau/Spreewald als staatlich anerkannten Erholungsort eingereicht werden kann.
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil lagen den Mitgliedern des Ausschusses Vorlagen zu einem Grundstücktauschvertrag und eines Grundstücksankaufs vor. Im Ergebnis stimmten die Mitglieder beiden Beschlussvorlagen zu.