Darstellung des Geltungsbereiches im Luftbild
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 06.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/1/23 „Betriebshof für Busse und E-Mobilität“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.
Ziel des Bebauungsplanes der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung des Standortes als Busbetriebshof sowie die Entwicklung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Standortes hinsichtlich der Ansprüche an den Einsatz von E-Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr. Der Bebauungsplan soll im Wesentlichen Flächen für die notwendige Betriebshofinfrastruktur festsetzen, wie z.B. eine Betriebswerkstatt, Aufstell- und Ladeflächen für (Elektro-)busse.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 5 ha und umfasst die Flurstücke 449, 450 und 452 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Klessow.
Der Geltungsbereich befindet sich im nordöstlichen Bereich des IGG und wird bereits teilweise als Betriebshof durch das vom Landkreis beauftragte Verkehrsunternehmen genutzt. Des Weiteren sind auf der Fläche ein Speditionsunternehmen mit Lagerhalle, Büroräumen, Werkstatt und Stellflächen für LKW, sowie ein weiterer gewerblicher Betrieb mit Werkstatt und Lagerflächen angesiedelt.
Im Norden grenzt das Gebiet an die Kleingartenanlage Frohe Zukunft, im Osten an das Gleisbett der Schienenführung Richtung Senftenberg. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich eine unbebaute Fläche sowie ein Gebäude, welches als Heizkraftwerk und Umspannwerk genutzt ist. Westlich angrenzend an den Geltungsbereich verläuft die Kraftwerkstraße.
Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung und als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Lübbenau/Spreewald, 07.12.2023