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Lübbenauer Stadtnachrichten – Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald
Ausgabe 13/2024
Das Rathausfenster
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Grundsteuerreform

Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,

das Jahr 2025 rückt immer näher und sicher auch Ihr Interesse an der Höhe der zu erwartenden Grundsteuern.

Über die Medien und die unterschiedlichen Verbände sind Sie sicher allgemein über den schleppenden Prozess informiert.

Der Stadt Lübbenau/Spreewald liegen derzeit von den insgesamt ca. 5.000 Datensätzen zur Berechnung der Grundsteuer A und B leider nur 2.382 Datensätze (Stand: Oktober 2024) vom Finanzamt vor. Diese geringe Anzahl (unter 50 %) ist wenig repräsentativ und zur Berechnung des Hebesatzes nicht dienlich.

Die Kommunen sind von der Politik angehalten, die Summe aller Grundsteuereinnahmen im Rahmen der Grundsteuerreform für das Jahr 2025 einkommensneutral zu planen obwohl die Finanzhoheit zu der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie gehört.

Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 die gleiche Höhe an Grundsteuern wie im Haushalt 2024 eingeplant, so dass dem Wunsch der Politik Rechnung getragen wird.

Die Ermittlung der konkreten Hebesätze für die Grundsteuer A (land- & forstwirtschaftliche Grundstücke) und B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) können jedoch erst bei Vorliegen der Messbeträge (Einheitswerte) für nahezu alle Grundstücke innerhalb der Gemarkung Lübbenau/Spreewald erfolgen, die vom Finanzamt noch zu erstellen sind.

Die Stadt möchte den Grundsteuerpflichtigen erst dann die Grundsteuerbescheide zustellen, wenn dieser offene Prozess abgeschlossen ist.

Das bedeutet, dass nicht wie gewohnt die Grundsteuerbescheide Anfang des Jahres versendet werden, sondern voraussichtlich erst im 2. Quartal 2025. In der Folge verschiebt sich die Fälligkeit für den 1. Zahlungstermin (üblicher Weise am 15.02.) auf eine Sonderfälligkeit voraussichtlich Anfang April 2025.

Dieser Termin wird den Grundsteuerpflichtigen mit dem Grundsteuerbescheid mitgeteilt.

Lübbenau/Spreewald, 16.10.2024

Ihr Team Steuern und Abgaben