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Lübbenauer Stadtnachrichten – Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald
Ausgabe 14/2024
Das Rathausfenster
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Aufforderung zur Anmeldung in Bezug auf den Schulbesuch in einer Lübbenauer Grundschule für das Schuljahr 2025/2026

Werte Eltern,

gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BdgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2025 die Schulpflicht und Sie sind verpflichtet Ihr Kind anzumelden.

Es sind auch die Kinder anzumelden, die im Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt wurden.

Auf Antrag der Eltern können Kinder vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie zwischen dem 01.10.2025 und 31.12.2025 bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach dem 31.12.2025 jedoch vor dem 01.08.2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 37 Abs.4 BbgSchulG).

Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtiges Kind an der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen. Die Geburtsurkunde sowie die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung und ein Negativzeugnis (nur bei alleinigem Sorgerecht) müssen zu diesem Termin vorgelegt werden. Sollte Ihr Kind von der Teilnahme am Verfahren befreit sein, ist der entsprechende Nachweis mitzubringen.

Die Anmeldeformulare sind über die Kindertagesstätten, die unten genannten Schulen, die Schulverwaltung der Stadt Lübbenau/Spreewald oder als Download auf der Homepage der Stadt unter Bürgerservices – Schulen/Bildungseinrichtungen erhältlich.

Anmeldetermine in den Lübbenauer Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026, sind folgende:

Werner-Seelenbinder-Grundschule

Dienstag, 11.02.2025

Dienstag, 18.02.2025

Dienstag, 25.02.2025

jeweils von 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr

Terminvergabe über die Digitale Schulanmeldung:

Das Aufnahmeverfahren in die Grundschule 2025/2026 finden Sie im Internet auf der Seite Schulportal Brandenburg.

www.schulportal.brandenburg.de

Traugott-Hirschberger-Grundschule

Montag, 06.01.2025 von 12:00 bis 17:30 Uhr

Dienstag, 07.01.2025 von 08:00 – 12:30 Uhr

Mittwoch, 08.01.2025 von 12:00 bis 13:30 Uhr

Termine bitte ab dem 02.12.2024 vorab auf der Homepage der Schule buchen!

www.traugott-hirschberger-grundschule.de

Jenaplanhaus

Dienstag, 18.02.2025 von 8:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch, 19.02.2025 von 12:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag, 20.02.2025 von 8:00 bis 13:00 Uhr

Die Terminvergabe erfolgt durch die Schulleitung und wird vorab schriftlich mitgeteilt!

Hier finden Sie Ihre zuständige Grundschule!

Traugott-Hirschberger-Grundschule

Wohngebiet Lübbenauer Altstadt nordöstlich der Bahnlinie Cottbus – Berlin und Lübbenau Ost mit:

  • Berthold-Brecht-Straße
  • Güterbahnhofstraße
  • Karl-Liebknecht-Straße
  • Kraftwerkstraße
  • Pestalozzistraße
  • Schillerstraße
  • Stennewitz
  • Thomas-Müntzer-Straße
  • OT Bischdorf
  • OT Boblitz
  • OT Groß Beuchow mit GT Klein Beuchow
  • OT Groß Lübbenau
  • OT Hindenberg
  • OT Klein Radden mit GT Groß Radden
  • OT Krimnitz
  • OT Lehde
  • OT Ragow

Werner-Seelenbinder-Grundschule

Wohngebiet Lübbenau – West und Süd mit:

  • Alexander-von-Humboldt-Straße
  • Alte Huttung
  • Am Burjauer
  • Am Wasserwerk
  • August-Bebel-Straße
  • Beethovenstraße
  • Dr.-Albert-Schweitzer-Straße
  • Franz-Liszt-Straße
  • Friedrich-Engels-Straße
  • Geschwister-Scholl-Straße
  • Giebelstraße
  • Lindenweg
  • Mozartstraße
  • Otto-Grotewohl-Straße
  • Querstraße
  • Richard-Wagner-Straße
  • Rosa-Luxemburg-Straße
  • Rudolf-Breitscheid-Straße
  • Straße der Freundschaft
  • Straße der Jugend
  • Theodor-Fontane-Straße
  • Werner-Seelenbinder-Straße
  • OT Groß Klessow mit GT Klein Klessow
  • OT Kittlitz mit GT Eisdorf, Lichtenau, Schönfeld
  • OT Zerkwitz

Jenaplanhaus

Gesamte Wohngebiete der Stadt Lübbenau/Spreewald, bei Vorliegen des entsprechenden Elternwunsches.

Überschneidungsgebiet

  • Berliner Straße
  • Goethestraße
  • Robert-Koch-Straße
  • Straße der Einheit
  • Straße des Friedens

Hinweis: Die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der aktuellen Schulbezirkssatzung.

Das Überschneidungsgebiet wird im Schuljahr 2025/2026 komplett der Werner-Seelenbinder-Grundschule zugeordnet.

Besteht der Wunsch auf Rückstellung oder Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule, ist ein begründeter Antrag bei der Anmeldung an der zuständigen Grundschule einzureichen. Dieser wird vom Schulleiter bearbeitet und an das staatliche Schulamt Cottbus weitergeleitet. Anschließend wird auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes entschieden.

Alle weiteren Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald und dem Menüpunkt Einschulung.

Lübbenau/Spreewald, 18.11.2024

Schulverwaltung