Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahlen werden in der Stadt Lübbenau/Spreewald und ihren Ortsteilen jeweils mindestens 180 Wahlhelfer/innen für die Besetzung der Wahlvorstände (einschließlich für die Briefwahl) benötigt.
Die Stadt Lübbenau/Spreewald weist deshalb frühzeitig darauf hin und bittet, sich schon jetzt als freiwillige Wahlhelfer/innen zu melden.
Wahlhelfer/innen müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes sind nicht erforderlich.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem
Wahlhelfer/innen erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro.
Wer an der Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes Interesse hat, kann sich an die Wahlleiterin, Frau Rusch-Heine (Tel.: 03542 85-153), E-Mail: wahl@luebbenau-spreewald.de, wenden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Bereitschaftserklärung über die Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald www.luebbenau-spreewald.de unter dem Bereich Kommunalpolitik/Wahlen abzurufen und postalisch an die Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald zu senden.