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Lübbenauer Stadtnachrichten – Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald
Ausgabe 14/2024
Das Rathausfenster
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Jetzt als Wahlhelfer/in für die Bundestagswahl 2025 anmelden!

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahlen werden in der Stadt Lübbenau/Spreewald und ihren Ortsteilen jeweils mindestens 180 Wahlhelfer/innen für die Besetzung der Wahlvorstände (einschließlich für die Briefwahl) benötigt.

Die Stadt Lübbenau/Spreewald weist deshalb frühzeitig darauf hin und bittet, sich schon jetzt als freiwillige Wahlhelfer/innen zu melden.

Wahlhelfer/innen müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes sind nicht erforderlich.

Zu den Aufgaben zählen unter anderem

  • die Prüfung der Wahlberechtigung,
  • die Ausgabe von Stimmzetteln,
  • die Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis,
  • die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wahlvorganges sowie
  • die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Wahlhelfer/innen erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro.

Wer an der Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes Interesse hat, kann sich an die Wahlleiterin, Frau Rusch-Heine (Tel.: 03542 85-153), E-Mail: wahl@luebbenau-spreewald.de, wenden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Bereitschaftserklärung über die Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald www.luebbenau-spreewald.de unter dem Bereich Kommunalpolitik/Wahlen abzurufen und postalisch an die Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald zu senden.