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Lübbenauer Stadtnachrichten – Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf  —  41.668.200 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf  —  42.663.400 EUR

außerordentlichen Erträge auf  —  37.500 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf  —  55.000 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf  —  53.383.900 EUR

Auszahlungen auf  —  60.270.200 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  —  37.241.500 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  —  36.863.500 EUR

 — 

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  —  16.142.400 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit  —  21.155.700 EUR

 — 

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit  —  0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit  —  2.251.000 EUR

 — 

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven  —  0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven  —  0 EUR

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

410 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

460 v. H.

2.

Gewerbesteuer

375 v. H.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt Lübbenau/Spreewald von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 35.000 EUR festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 200.000 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis auf 2.500.000 EUR und

b)

bei bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

Lübbenau/Spreewald, den 20.11.2024

gez. Patrick Boslau
Kämmerer (aufgestellt)

Lübbenau/Spreewald, den 05.12.2024

gez. Helmut Wenzel
Bürgermeister (festgestellt)