Zu Beginn der öffentlichen Sitzung wurde Herr Maximilian Neubert als neuer sachkundiger Einwohner für die Fraktion DIE LINKE verpflichtet. Im Anschluss informierte der Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung Sven Blümel die Mitglieder des Ausschusses über den aktuellen Stand zum niveaufreien Verkehrskonzept (NVK), unter anderem darüber, dass das Landesamt für Bauen und Verkehr den Planfeststellungsbeschluss unterschrieben und die Deutsche Bahn den Bau des Trogbauwerkes im Nordkopf (Bereich Karl-Marx-Straße, ehem. Haus der Eisenbahner) bereits ausgeschrieben hat. Geplant ist ein Bauzeitraum von März 2023 bis Mitte 2026. In die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses kann vom 02.02.2023 bis 16.02.2023 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald Einsicht genommen werden. Darüber hinaus wurde die Verkehrszählung in der „Paul-Fahlisch-Straße“ ausgewertet. In dem Zeitraum vom 01.09.2022 bis 30.09.2022 wurde die Geschwindigkeit von 18.760 Fahrzeugen gemessen. Bei 75 % der gemessenen Fahrzeuge wurde keine bzw. eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung von maximal 40 km/h ermittelt. Der Polizei sowie dem Amt für Straßenverkehr und Ordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurden diese Daten zum Zwecke einer eventuellen Geschwindigkeitskontrolle übersendet. Nähere Informationen können der Präsentation im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Lübbenau/Spreewald entnommen werden.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01/1/23 „Einzelhandelsstandort Zerkwitz“ beraten. Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich westlich des Lübbenauer Kernbereiches im Ortsteil Zerkwitz an der Chausseestraße L49. Der Standort ist derzeit durch einen Möbelmarkt genutzt. Ziel der Planaufstellung ist die baurechtliche Sicherung des vorhandenen Möbelmarktes durch Festsetzung eines Sondergebietes zur Einzelhandelsnutzung mit Ausschluss der Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente, Festsetzung von Verkehrs- und Parkplatzflächen, sowie die Reduzierung der versiegelten Fläche durch u. a. Rückbau von brachgefallenen Gebäuden. Im Ergebnis sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses einstimmig für die Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung aus.
Ein weiterer Beratungsgegenstand der Sitzung war der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 08/1/23 „Industrie- und Gewerbegebiet Kittlitz West“. Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich westlich der Bundesautobahn A13, nahe der Autobahnabfahrt Kittlitz. Auf der gegenüberliegenden Seite der Autobahn befindet sich der Bereich des Industrieparks Kittlitz (ehemals Hauptwerkstätten). Die umfassten Flächen sind derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Ausschuss sprach auch hier eine Empfehlung aus.
Im Anschluss daran informierte der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung Sven Blümel über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mittleren Spree. In der Zeit vom 10.01.2022 bis 11.02.2022 wurde das öffentliche Auslegungsverfahren für die „Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Oberen Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal“ durchgeführt. Die Verwaltung der Stadt Lübbenau/Spreewald reichte ihre schriftliche Stellungnahme beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) ein. Das Ergebnis des Festsetzungsverfahrens ist für die Verwaltung und die Bürger der Stadt Lübbenau/Spreewald nicht befriedigend, da für die zukünftige Nutzung der Flurstücke im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet Einschränkungen zu befürchten sind. Als Teilerfolg ist eine teilweise Verkleinerung des Gebiets im Bereich der Zerkwitzer bzw. Stennewitzer Kahnfahrt zu verzeichnen.