Der mit Anordnungsbeschluss des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Luckau vom 09.01.2021 angeordnete
wird gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 9 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)eingestellt.
Mit der Einstellung des Verfahrens werden die sich aus dem Beschluss des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 09.01.2021 für das Verfahrensgebiet ergebenen Verfügungsbeschränkungen aufgehoben.
Der im Rahmen des Verfahrens auf Ersuchen der Flurneuordnungsbehörde im Grundbuch von Ragow Blatt 303 und 345 jeweils eingetragene Zustimmungsvorbehalt wird aufgehoben und ist in den Grundbüchern zu löschen.
1. Gründe
Das Verfahren wurde zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eingeleitet.
Das Verfahren war einzustellen, weil die Anordnungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Aufgrund der Mitteilung eines vom Verfahren betroffenen Beteiligten liegt kein Einvernehmen zur Verfahrensdurchführung und auch keine Zustimmung für eine überwiegende oder vollständige Geldabfindung vor. Im Ergebnis der durchgeführten Verhandlungen ist mit einer Einigung der Beteiligten in absehbarer Zeit auch nicht zu rechnen.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zur Einstellung des Freiwilligen Landtausches angehört. Gründe, die der Einstellung des Verfahrens entgegenstehen könnten, wurden nicht vorgetragen.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Einstellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau Widerspruch erhoben werden.
Luckau, den 02.01.2024
Im Auftrag
Anlage
Karte