Die Stadt Lübbenau/Spreewald sucht weiterhin noch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht Lübben und am Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung mitwirken.
Zum 31.12.2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 wird daher die Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffen und Jugendschöffinnen im Jahr 2023 durchgeführt.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Stadt oder den Ortsteilen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Schöffen wirken gleichberechtigt bei Verhandlungen mit. Das Amt eines Schöffen verlangt deshalb in hohem Maße ein verantwortungsbewusstes Handeln, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Auch ein gesunder Menschenverstand, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung sind gefragt. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer an der Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes Interesse hat, kann sich für nähere Informationen für die Bekleidung dieses Amtes an die Wahlleiterin, Frau Rusch-Heine (Tel.: 03542 85-153), E-Mail: wahl@luebbenau-spreewald.de, wenden. Das entsprechende Bewerbungsformular gibt es auf der Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald. Bewerbungsschluss ist am 20. März 2023.
Auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen unter www.schoeffen.de sowie unter www.schoeffenwahl2023.de finden Sie zusätzliche Informationen.