Ausgeschrieben wird zum 22.07.2024 die Dienststellung des ehrenamtlichen stellvertretenden Stadtwehrführers (m/w/d) der Freiwilligen Feuerwehr Lübbenau/Spreewald für die Amtszeit von 6 Jahren. Die Dienststellung ist doppelt zu besetzen.
Dem stellvertretenden Stadtwehrführer (m/w/d) obliegt als Teil der Stadtwehrführung die Gesamtleitung der Freiwilligen Feuerwehr Lübbenau/Spreewald bestehend aus den zwei Löschzügen Lübbenau/Neustadt und Lübbenau/Altstadt, den drei Löschgruppen Krimnitz, Lehde und Zerkwitz sowie den elf Ortswehren Bischdorf, Boblitz, Groß Beuchow, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Groß Radden, Hindenberg, Kittlitz, Klein Radden, Leipe und Ragow. Der stellvertretende Stadtwehrführer (m/w/d) ist dem Stadtwehrführer als Leiter der Feuerwehr unterstellt.
Aufgaben einer Stadtwehrführung sind insbesondere:
Gesucht wird eine engagierte, psychisch und physisch belastbare Führungspersönlichkeit mit Erfahrung im Feuerwehreinsatzdienst, die über Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Weitsichtigkeit sowie einen entscheidungssicheren Führungsstil verfügt. Weiterhin wird die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben zur eigenständigen Abarbeitung vorausgesetzt.
Gemäß § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) und § 4 der Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF), muss
ein Leiter der Freiwilligen Feuerwehr erfolgreich am Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr – F V“ sowie am Lehrgang „Verbandsführer – F VI" teilgenommen haben.
Nach Absprache mit dem Kreisbrandmeister, in Ermangelung möglicher ausreichend qualifizierter Kandidaten, ist hier auch die Bewerbung möglich bei fehlender Qualifikation. Die fehlenden
Qualifikationen müssen innerhalb von zwei Jahren erworben werden.
Resultierend daraus wird als Mindestqualifikation des Bewerbers (m/w/d) der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Zugführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr – F IV“ festgelegt.
Für die Ausübung der Dienststellung wird eine Aufwandsentschädigung, gemäß § 2 der Satzung zur Gewährung von für die Führungskräfte, Leitungsmitglieder und aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lübbenau/Spreewald, gewährt.
Für die Bewerbung werden folgende Inhalte:
sowie eine kurze Erläuterung zu den folgenden drei Punkten gefordert:
Bei Interesse und Erfüllung de vorhergegangenen Voraussetzungen richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bis zum 01. März 2024 per E-Mail, zusammengefasst als ein PDF-Dokument (max. 20 MB) an:
ordnung@luebbenau-spreewald.de
oder postalisch an
Stadt Lübbenau/Spreewald
Brandschutz
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald