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Lübbenauer Stadtnachrichten – Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald
Ausgabe 3/2024
Aus der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen
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Sitzung des Ausschusses „Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus“ vom 15. Januar 2024

Der Leiter des Biosphärenreservates Spreewald Eugen Nowak stellte den Ausschussmitgliedern die Ergebnisse der Überprüfung und Arbeitsschwerpunkte des UNESCO Biosphärenreservates Spreewald aus dem Jahr 2022 vor. Diese Evaluierung erfolgt alle zehn Jahre, was auf einen Beschluss der UNESCO-Generalkonferenz zurückzuführen ist. Zuständig für die Überprüfung ist das Deutsche MaB-Nationalkomitee (Der Mensch und die Biosphäre). Während der Überprüfung tagt das Komitee insgesamt dreimal, einmal erfolgt zudem die Bereisung des Überprüfungsgebietes. Anschließend formuliert und beschließt das Komitee eine Stellungnahme und gibt diese an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) und das MaB Büro in Paris. Sodann befasst sich das sogenannte MaB Advisory Commitees (beratendes Gremium) mit dem Bericht und der Stellungnahme und formuliert eine UNESCO-Stellungnahme. Über diese entscheidet dann das sogenannte International Coordinating Council (ICC, internationaler Koordinierungsrat).

Anschließend fasste Eugen Nowak die wichtigsten Ergebnisse der Evaluierung zusammen. So besteht seitens des Berichts Sorge um den Wasserhaushalt im Spreewald, dem ökologischen Zustand der Fließgewässer und den Erhalt der Moore. Lob gab es hingegen für die naturnahe Forstwirtschaft im Landeswald, für den Vertragsnaturschutz im Wald und für 70% ökologischen Landbau seit fast 30 Jahren. Der ICC entschied über insgesamt 33 Berichte. Es wurde entschieden, dass die deutschen Biosphärenreservate Berchtesgadener Land, Hamburgisches Wattenmeer, Schorfheide Chorin und Spreewald den Kriterien entsprechen. Sie haben damit die Periodische Überprüfung erfolgreich abgeschlossen. Die vollständige Präsentation mit weiteren Informationen rund um das Biosphärenreservat Spreewald ist im Bürger- und Ratsinformationssystem abrufbar.

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil lagen den Mitgliedern des Ausschusses Vorlagen zum Abschluss eines Erbbaupachtvertrages und ein Tauschgeschäft vor. Im Ergebnis stimmten die Mitglieder allen Beschlussvorlagen einstimmig zu.