Hundekot gehört beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt
Verstärkt gehen zurzeit Beschwerden bei der Stadt Lübbenau/Spreewald ein über uneinsichtige Hundehalter, welche leider nicht die „Häufchen“ ihrer Lieblinge sofort beseitigen. Die Stadt Lübbenau/Spreewald appelliert eindringlich an alle Hundebesitzer und „Gassigänger“, bitte alle Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner nach der Geschäftsverrichtung, umgehend zu beseitigen und die Entsorgung vorzunehmen.
Die Beseitigung von Hundekot ist nicht etwa eine kommunale Aufgabe, sondern die Hundehalter bzw. Hundeführer sind selbst dafür verantwortlich. In §18 Absatz 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Lübbenau/Spreewald heißt es dazu: „Hunde und Katzen dürfen Straßen und Anlagen nicht verunreinigen. Halter oder sonst Verantwortliche sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet.“
Hundekot ist nicht nur unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose und eine Rutschgefahr für jeden Fußgänger dar.
Nehmen Sie daher handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie auch die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten.
Der Verstoß gegen diese Beseitigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße von bis zu 250 Euro geahndet werden kann.