Zu Beginn der öffentlichen Sitzung informierte der Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung Sven Blümel die Mitglieder des Ausschusses, dass die interministerielle Arbeitsgruppe das Projekt Zentrum für regionale Erzeugnisse, intern als „Gurkenwelt“ bezeichnet, am alten Lokschuppen als förderfähiges Projekt im Rahmen des Strukturwandels bestätigt hat. In den nächsten Schritten wird nun zunächst der qualifizierte Antrag an die ILB gestellt, die Planungsleistungen öffentlich ausgeschrieben, sodass dann die Gesamtkosten konkret ermittelt werden können. Erst danach kann mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Er informierte zudem über die Straßenbauarbeiten im Stottoff und in der Rudolf-Breitscheid-Straße, sowie der angedachten Überarbeitung der Innenbereichssatzungen in den Ortsteilen. Die vollständige Präsentation zu allen Maßnahmen ist im Bürger- und Ratsinformationssystem abrufbar.
Im Anschluss informierte Sven Blümel die Ausschussmitglieder über die geplanten Radwegeführungen im Bereich des Nord- und Südkopfes bei der Umsetzung des Niveaufreien Verkehrskonzeptes. Dabei ging er zunächst auf das Ende der Einspruchsfrist hinsichtlich des Niveaufreien Verkehrskonzeptes und berichtete, dass der Planfeststellungsbeschluss am 17.03.2023 Bestandskraft erlang hat. Das Planfeststellungsverfahren ist somit erfolgreich abgeschlossen und die Umsetzung wird in den kommenden Jahren erfolgen. Danach erklärte er anhand einer Präsentation die geplante Radwegeführung. Die vollständige Präsentation mit entsprechenden Übersichtskarten ist im Bürger- und Ratsinformationssystem abrufbar.
Die Mitglieder des Ausschusses befassten sich danach sowohl mit der Friedhofskonzeption der Stadt Lübbenau/Spreewald, speziell im Hinblick auf Baumbestattungen und einem Grabfeld für Sternenkinder als auch mit dem Fraktionsantrag der AWG/FDP-Fraktion zur Änderung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald. Hierzu stellte der Fachbereichsleiter Sven Blümel eine Präsentation vor, die ebenfalls im Bürger- und Ratsinformationssystem abrufbar ist.
Wie auch im Ausschuss „Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus“ wertete der Fachbereichseiter Sven Blümel die erste Sitzung der Arbeitsgruppe „Energiewende“ anhand einer Präsentation aus. Nähere Informationen können Sie der Kurzfassung zum Ausschuss „Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus“ entnehmen. Die vollständige Präsentation ist im Bürger- und Ratsinformationssystem abrufbar.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 01/1/22 „Co-Working Güterbahnhofstraße“ beraten. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes, um eine brachliegende Fläche des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes zu reaktivieren und die Errichtung eines neuen Baukörpers zur moderne Büronutzung (Coworking) nebst zugehöriger Parkplatzfläche zu ermöglichen. Im Ergebnis sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses einstimmig für die Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung aus.
Weitere Beratungsgegenstände der Sitzung waren die Billigung und zweite öffentliche Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 04/1/20 „Solarpark Klein Beuchow und Park & Ride“ sowie die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 04/1/22 „Erweiterung Solarpark Klein Beuchow“. Für den Bebauungsplan Nr. 04/1/20 fand die erste Offenlage im Zeitraum vom 14.03.2022 bis 14.04.2022 statt. Anregungen, Hinweise und sonstige planungsrelevante Informationen, sowie die Ergebnisse von Behördenterminen aus den vorangegangenen Verfahrensschritten sind in den Planentwurf eingearbeitet worden. Anregungen, Hinweise und Bedenken die im Rahmen der ersten Offenlage von den Trägern öffentlicher Belange, sowie von Bürgern eingegangen sind, erfordern nun eine erneute Offenlage. Bereits bei der damaligen frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Einwohner wurden die Hinweise der Bevölkerung durch den Vorhabenträger in den damaligen Entwurf eingearbeitet. So rückte der Solarpark in der Nähe der Ortslage deutlich von der Wohnbebauung ab. Zusätzlich wurden Frei- und Naturräume eingearbeitet, um auf den Wildwechsel entsprechend zu reagieren. Für den Verlust an wirtschaftlicher Solarfläche hat der Vorhabenträger eine Erweiterung in nördlicher Richtung entlang der Autobahn geplant bzw. beantragt. Um diese Erweiterung handelt es sich nun bei dem Bebauungsplan Nr. 04/1/22. Im Ergebnis der Beratung wurde beiden Beschlussempfehlungen der Verwaltung seitens der Ausschussmitglieder mehrheitlich zugestimmt.
Zuletzt berieten die Mitglieder des Ausschusses über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02/1/23 "Solarpark Seese West Bischdorf". Hierbei will der Vorhabenträger die eine PV-Freiflächenanlage mit einer Anlagenleistung von 55 Megawatt und 125.000 Solarmodulen errichten. Auch dieser Beschlussvorlage stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu.