In diesem Jahr können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lübbenau/Spreewald gleich mehrfach ihr Wahlrecht ausüben. 2024 ist ein regelrechtes Superwahljahr: Es stehen die Bürgermeisterwahl, die Kommunalwahl zum Kreistag, der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten, die Europawahl sowie die Landtagswahl an.
Eine Terminübersicht der Wahlen 2024:
Bürgermeisterwahl: 10.03.2024
Mögliche Stichwahl: 24.03.2024
Europa- und Kommunalwahlen: 09.06.2024
Landtagswahlen: 22.09.2024
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen werden in der Stadt Lübbenau/Spreewald und ihren Ortsteilen jeweils mindestens 170 Wahlhelfer/innen für die Besetzung der Wahlvorstände (einschließlich für die Briefwahl) benötigt. Die Stadt Lübbenau/Spreewald weist deshalb frühzeitig auf die Termine hin und bittet, sich schon jetzt als freiwillige Wahlhelfer/innen zu melden.
Wahlhelfer/innen müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes sind nicht erforderlich.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem
Wahlhelfer/innen erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro.
Wer an der Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes Interesse hat, kann sich an die Wahlleiterin, Frau Rusch-Heine (Tel.: 03542 85-153), E-Mail: wahl@luebbenau-spreewald.de, wenden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Bereitschaftserklärung über die Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald www.luebbenau-spreewald.de unter dem Bereich Kommunalpolitik/Wahlen abzurufen und postalisch an die Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald zu senden.