Im Amtsblatt Nr. 06/2020 vom 17.03.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (LK OSL) erfolgte die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen innerhalb eines abgegrenzten Gebietes im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald (60.7.15-70.18-0387/19). Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des LK OSL unter www.osl-online.de im Menü „Verwaltung & Kreistag“ unter „Amtliches & Ausschreibungen/Amtsblatt“ abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese nach wie vor gilt, und somit weiterhin das Entnehmen, das Zutagefördern, das Zutageleiten und das Ableiten von Grundwasser sowie das Aufstauen, das Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind sowie Erdarbeiten i. V. m. der Grundwassererschließung (Erdaufschlüsse) verboten sind.
Der Grundwasserschaden - Belastungen mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) - ist weiterhin gegeben, sodass mittels o. g. Verbote eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit unterbunden wird. Die Nutzung des verunreinigten Grundwassers z. Bsp. für die Gartenbewässerung und als sonstiges Brauchwasser oder in Einzelfällen als Trinkwasser kann zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen. Schadstoffe können sich in gärtnerischen und landwirtschaftlichen Produkten anreichern. Eine Kontaktaufnahme über die Haut (durch Spritzwasser/Planschbeckenwasser) kann Reizungen der Haut und Schleimhäute sowie über die Atemluft Reizungen der Atemwege verursachen.
Eine Abnahme der Schadstoffbelastung unter die zulässigen Grenzwerte im Abstrombereich ist in absehbarer Zeit nicht erkennbar. Ergänzend wird informiert, dass derzeit durch den LK OSL die Planung für die Schadensherdsanierung erfolgt.
Hinweis: Die Einschränkungen gelten nicht für das Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Das Trinkwasser ist in keiner Weise berührt und kann nach wie vor uneingeschränkt und ohne Bedenken genutzt werden.