Titel Logo
Lübbenauer Stadtnachrichten – Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald
Ausgabe 7/2026
Aus der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Ausschusses „Bau, Wohnen, Verkehr und Umwelt“ vom 9. Juni 2026

Das Spreewald Stadion nimmt immer weiter Formen an.

Zu Beginn der Sitzung berichtete der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung Sven Blümel, dass derzeit im gesamten Stadtgebiet Risssanierungen erfolgen. Des Weiteren ist in Lehde der neue Funkmast der Telekom in Betrieb genommen worden. Damit verfügt der Ortsteil der Stadt Lübbenau/Spreewald nun über ein 5G-Netz. Wie auch im Wirtschaftsausschuss ging Herr Blümel auf weitere Bauprojekte, unter anderem dem Sportpark, ein. Eine Übersicht zu den verschiedenen Baumaßnahmen können Sie der Präsentation im Bürger- und Ratsinformationssystem entnehmen.

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses „Bau, Wohnen, Verkehr und Umwelt befassten sich anschließend mit den folgenden Beschlussvorschlägen:

  • Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04/1/26 „Gewerbegebiet - ehemaliges LPG-Areal Groß Beuchow“
  • Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 04/1/25 " Solarpark Hochkippe Groß Beuchow"

Die Mitglieder stimmten den Beschlussvorlagen einstimmig zu.

Zuletzt hielt Herr Blümel einen aktuellen Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Gestaltungssatzung für den Bereich Altstadt Lübbenau. Im Juni 2025 erfolgte die Untersuchung der bisherigen Gestaltungssatzung durch das Planungsbüro mayerwittig. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Gestaltungssatzung auch für die Zukunft das zielführendste Instrument der Planung ist. Aufgrund des Umfangs der Änderungen und zur Erarbeitung einer nachhaltig rechtssicheren Satzung wird die Vergabe der Neuaufstellung an ein erfahrenes Planungsbüro nötig. Hierzu wird nun zunächst eine Aufgabenerstellung durch die Verwaltung festgelegt, entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant und sofern eine Bestätigung im Haushalt erfolgt, kann eine Ausschreibung erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Gestaltungssatzung fort. Eine Präsentation zum Bericht ist ebenfalls im Bürger- und Ratsinformationssystem abrufbar.