Ausgeschrieben wird zum 29.12.2025 die Dienststellung des stellvertretenden ehrenamtlichen Stadtjugendfeuerwehrwarts (m/w/d) der Freiwilligen Feuerwehr Lübbenau/Spreewald für die Amtszeit von 6 Jahren. Die Dienststellung ist doppelt zu besetzen.
Dem stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwart (m/w/d) obliegt die Leitung der Jugendfeuerwehr Lübbenau/Spreewald bestehend aus den zwei Löschzügen Lübbenau/Neustadt und Lübbenau/Altstadt, den drei Löschgruppen Krimnitz, Lehde und Zerkwitz sowie den zehn Ortswehren Bischdorf, Boblitz, Groß Beuchow, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Hindenberg, Kittlitz, Klein Radden, Leipe und Ragow.
Aufgaben eines Stadtjugendfeuerwehrwarts (und der Stellvertreter) sind insbesondere:
Gesucht wird eine engagierte, belastbare Führungspersönlichkeit, die über Organisations- und Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Weitsichtigkeit verfügt. Weiterhin wird die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben zur eigenständigen Abarbeitung und Spaß in der Kinder- und Jugendarbeit vorausgesetzt.
Gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) darf als Jugendfeuerwehrwart nur tätig werden, wer die erforderliche Eignung und Befähigung hat. Als geeignet gelten dabei aktive Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr Lübbenau/Spreewald, die eine abgeschlossene Ausbildung zum „Gruppenführer“ nachweisen können und im Besitz der Jugendleitercard (Juleica) sind. Diese Qualifikationen gewährleisten die fachliche und pädagogische Kompetenz, die für die verantwortungsvolle Arbeit mit Jugendlichen in der Feuerwehr erforderlich ist.
Nach Absprache mit dem Kreisbrandmeister, in Ermangelung möglicher ausreichend qualifizierter Kandidaten, ist hier auch die Bewerbung möglich bei fehlender Qualifikation. Die fehlenden Qualifikationen müssen innerhalb von zwei Jahren erworben werden.
Resultierend daraus wird als Mindestqualifikation des Bewerbers (m/w/d) der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“ festgelegt.
Für die Ausübung der Dienststellung wird eine Aufwandsentschädigung, gemäß § 2 der Satzung zur Gewährung von für die Führungskräfte, Leitungsmitglieder und aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lübbenau/Spreewald, gewährt.
Für die Bewerbung werden folgende Inhalte:
sowie eine kurze Erläuterung zu den folgenden drei Punkten gefordert:
Bei Interesse und Erfüllung der vorhergegangenen Voraussetzungen richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bis zum 30.09.2025 per E-Mail, zusammengefasst als ein PDF-Dokument
(max. 20 MB) an:
ordnung@luebbenau-spreewald.de
oder postalisch an
Stadt Lübbenau/Spreewald
Brandschutz
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald