Objekt:
Zum Verkauf steht das unbebaute Grundstück an der Berliner Chaussee (zwischen Hausnummer 2 und 4) der Gemarkung Ragow, Flur 1, Flurstück 145 mit einer amtlichen Größe von 715 m².
Erschließung:
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.
Bauland:
Es handelt sich in der gesamten Breite und einer Tiefe von 35 m um Bauland.
Grundstücksbesichtigung:
Eine Besichtigung des Grundstücks ist jederzeit auf eigene Gefahr selbstständig möglich.
Kaufpreis/Mindestgebot:
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten etc.) trägt der Erwerber. Das Mindestgebot liegt bei 40.000,00 Euro. Nebenangebote sind unzulässig. Es werden nur Angebote mit der Angabe eines konkreten Kaufpreises berücksichtigt.
Angebotszeitraum:
Das Kaufpreisgebot mit vollständigem Namen, Anschrift und Kontaktdaten reichen Sie bitte schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlichen Vermerk „Nicht Öffnen, Kaufangebot Ausschreibung Ragow FS 145“ bis spätestens zum 30.09.2025 um 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald, z. H. Fr. Burisch / Hr. Kunze, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, ein.
Hinweise:
Um Spekulationsgeschäfte zu vermeiden wird im Kaufvertrag eine Mehrerlösklausel festgesetzt. Des Weiteren wird eine Bauverpflichtung von 5 Jahren vorgesehen.
Für planungsrechtliche Fragen können Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin der Stadt Lübbenau/Spreewald, Frau Sademann, Tel. 03542/85-441 (Email: asademann@luebbenau-spreewald.de) wenden.
Für Rückfragen bezüglich der Ausschreibung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter Frau Burisch, Tel. 03542/85-452 (Email: jburisch@luebbenau-spreewald.de) oder Herrn Kunze, Tel. 03542/85-451 (Email: mkunze@luebbenau-spreewald.de)
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Stadt Lübbenau/Spreewald. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist nicht verpflichtet, an den Meistbietenden oder an den einzigen Bieter zu verkaufen oder irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Nach Abschluss der Ausschreibung erfolgt die Legitimierung des Verkaufes durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald.