Luckau ist vielen als Gartenstadt oder Stadt der Gärten bekannt. In der Stadt und auf den Dörfern gibt es zahlreiche gepflegte Gärten, wunderschöne Grundstücke und Parkanlagen. Einige davon wurden erst kürzlich ausgezeichnet.
Die Stadt Luckau hat sich einst entschieden, wie auch zahlreiche andere Kommunen, die Straßenreinigung inkl. den Winterdienst von öffentlichen Wegen und Straßen auf die Anlieger per Satzung zu übertragen. Dies hat zahlreiche Vorteile: die Reinigung erfolgt bedarfsgerecht durch die Anlieger der Grundstücke und es muss keine gesonderte Straßenreinigungsgebühr erhoben werden, also eine geldliche Entlastung der Anlieger. Auch trägt so fast jeder Bürger dazu bei, dass durch die Pflege von anliegenden Grünstreifen und der Straßenanlagen ein ordentliches und anschauliches Wohnumfeld entsteht.
Leider wird vereinzelt festgestellt, dass einige Anlieger dieser Pflicht nicht nachkommen. Dies führt teilweise sogar zum Eingreifen des Ordnungsamtes bei den Betroffenen. Durch die Beauftragung einer Firma mit der Reinigung sowie durch die Erhebung von Bußgeldern können so schnell mehrere hundert Euro für den jeweiligen Anlieger an Kosten entstehen.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen noch einmal kurz die wichtigsten Punkte der Straßenreinigungssatzung vorstellen. In Luckau gilt, dass die Straße nach Bedarf, also wenn sie verschmutzt oder mit Schnee bedeckt ist, jedoch mindestens alle 14 Tage, gereinigt werden muss. Zu Verschmutzungen gehören beispielsweise Glas, Müll, Laub, Sand und auch Bewuchs, wie Unkraut. Was genau gereinigt werden muss, also ob nur der Gehweg oder auch der Rinnstein oder gar die Straße, ist von Ortsteil zu Ortsteil bzw. auch von Straße zu Straße unterschiedlich. Überwiegend ist nur der Gehweg mit Rinnstein und Entwässerungsrinne zu reinigen.
Genaue Informationen zu allen Straßen und was genau im Winter gereinigt werden muss, finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Luckau online unter www.luckau.de unter Bürgerportal, Ortsrecht und Satzungen oder im Amtsblatt 11/2012 vom 21.11.2012, ebenfalls online einsehbar.
Es wäre begrüßenswert, wenn alle einen kleinen Anteil an der Verschönerung der Stadt beitragen. Denn nur so kann auch sichergestellt werden, dass keine Satzung über Straßenreinigungsgebühren wie z.B. in Calau beschlossen werden muss.