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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 1/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Information zum weiteren Zahlungsablauf, im Zuge der Grundsteuerreform

Die neuen Grundsteuerhebesätze der Stadt Luckau werden voraussichtlich noch im I. Quartal 2025 festgesetzt. Dies erfolgt in einer gesonderten Satzung.

Der Entwurf dieser Satzung wird am 28.01.2025 im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt und soll in der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025 beschlossen werden.

Durch die zeitliche Abfolge verschiebt sich der erste Fälligkeitstermin (15.02.2025) für die Abschlagszahlungen der Grundsteuer. Der neue Fälligkeitstermin wir im neuen Bescheid ausgewiesen.

Wir bitte Sie dahingehend keine Grundsteuer-Zahlungen vor Erhalt eines neuen Bescheides an die Stadt Luckau zu leisten und bestehende Daueraufträge bei Ihrer Hausbank zu löschen.

Mögliche, betragsmäßige Steueranpassungen ergeben sich erst im Zuge der Neuveranlagung.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass nach Zusendung des neuen Grundsteuerbescheides die Grundsteuer auch dann gezahlt werden muss, wenn ein Einspruch gegen den Messbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde.

Kämmerei Stadt Luckau