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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 1/2026
Die Stadtverwaltung informiert
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Abbrennen von Feuerwerken nach der Silvesternacht

Sie haben noch Feuerwerk von Silvster, welches nicht angezündet wurde? Das ist nun zu beachten!

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Das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II (handelsübliche Batterien, Böller, Raketen etc.) ist vom 02.01. bis zum 30.12. grundsätzlich verboten. Aufgrund eines besonderen Anlasses, z. B. Hochzeit, Polterabend, Firmenjubiläum oder runder Geburtstag, kann jedoch eine Ausnahme für das Abbrennen eines Feuerwerkes oder Feuerwerkskörpers der Klasse II mit entsprechender Sondererlaubnis des örtlich zuständigen Ordnungsamtes genehmigt werden. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem Termin zu stellen. Sie finden diesen (Antrag auf Erteilung zum Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerks) online unter:

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https://luckau.de/de/buergerportal/buergerservice-formulare/formulare.html

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im Unterpunkt: Ordnungsamt bzw. erhalten diesen in der Stadtverwaltung. Genehmigungen werden zudem mit Auflagen wie beispielsweise ein festgesetzter Ort, Uhrzeit oder brandschutzrechtliche Maßnahmen versehen.

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Im Zeitraum 01.03. - 30.09. (Brut- und Setzzeit) ist zusätzlich die Untere Naturschutzbehörde Landkreis Dahme-Spreewald durch den Antragssteller selbst zu beteiligen. Informationen finden Sie unter: www.dahme-spreewald.info/sixcms/detail.php/1694

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Verstöße gegen Auflagen bzw. das Abbrennen ohne Erlaubnis, werden übrigens mit empfindlichen Bußgeldern geahndet oder führten in anderen Gemeinden sogar zu kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr.