Die Stadt Luckau hat sich einst entschieden, wie auch zahlreiche andere Kommunen, die Straßenreinigung inkl. den Winterdienst von öffentlichen Wegen und Straßen auf die Anlieger per Satzung zu übertragen. Dies hat zahlreiche Vorteile: die Reinigung erfolgt bedarfsgerecht durch die Anlieger der Grundstücke und es muss keine gesonderte Straßenreinigungsgebühr erhoben werden, also eine geldliche Entlastung der Anlieger. Auch trägt so fast jeder Bürger dazu bei, dass durch die Pflege von anliegenden Grünstreifen und der Straßenanlagen ein ordentliches und anschauliches Wohnumfeld entsteht und im Winter der Gehweg vom Schnee befreit ist und dieser nicht glatt. Die Stadt Luckau, die Straßenmeisterein und auch beauftragte Unternehmen unterstützen beim Winterdienst auf Straßen und Wegen, welche nicht per Satzung übertragen wurden. Bitte beachten Sie, dass der Winterdienst leider nicht überall gleichzeitig durchgeführt werden kann, sodass die verschiedenen Straßen, Wege und Plätze in Prioritäten eingeteilt sind, und nacheinander abgearbeitet werde. Insgesamt sprechen wir hierbei im Gemeindegebiet der Stadt Luckau von insgesamt über 1.000 km Strecke, die es an Geh- und Radwegen sowie Straßen gibt.
—
Leider wird vereinzelt festgestellt, dass einige Anlieger dieser Pflicht aktuell nicht nachkommen. Dies führt teilweise zum Eingreifen des Ordnungsamtes bei den Betroffenen, führte auch zu Stürzen von Fußgängern.
—
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen noch einmal kurz die wichtigsten Punkte der Straßenreinigungssatzung in Bezug auf den Winterdienst vorstellen:
—
Genaue Informationen zu allen Straßen und was genau im Winter „gereinigt“ werden muss, finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Luckau online unter www.luckau.de unter Bürgerportal, Ortsrecht und Satzungen oder im Amtsblatt 11/2012 vom 21.11.2012, ebenfalls online einsehbar.
—
Es wäre großartig, wenn alle ihren Beitrag zur Sicherheit im Winter leisten. Auch nur so lässt sich vermeiden, dass die Stadt über Straßenreinigungs- oder Winterdienstgebühren nachdenken muss, wie zum Beispiel in Calau, wo dies bereits gebührenpflichtig ist.