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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 1/2026
Die Stadtverwaltung informiert
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Straßenreinigungssatzung - Für ein sauberes und schönes Luckau - auch im Winter

Die Stadt Luckau hat sich einst entschieden, wie auch zahlreiche andere Kommunen, die Straßenreinigung inkl. den Winterdienst von öffentlichen Wegen und Straßen auf die Anlieger per Satzung zu übertragen. Dies hat zahlreiche Vorteile: die Reinigung erfolgt bedarfsgerecht durch die Anlieger der Grundstücke und es muss keine gesonderte Straßenreinigungsgebühr erhoben werden, also eine geldliche Entlastung der Anlieger. Auch trägt so fast jeder Bürger dazu bei, dass durch die Pflege von anliegenden Grünstreifen und der Straßenanlagen ein ordentliches und anschauliches Wohnumfeld entsteht und im Winter der Gehweg vom Schnee befreit ist und dieser nicht glatt. Die Stadt Luckau, die Straßenmeisterein und auch beauftragte Unternehmen unterstützen beim Winterdienst auf Straßen und Wegen, welche nicht per Satzung übertragen wurden. Bitte beachten Sie, dass der Winterdienst leider nicht überall gleichzeitig durchgeführt werden kann, sodass die verschiedenen Straßen, Wege und Plätze in Prioritäten eingeteilt sind, und nacheinander abgearbeitet werde. Insgesamt sprechen wir hierbei im Gemeindegebiet der Stadt Luckau von insgesamt über 1.000 km Strecke, die es an Geh- und Radwegen sowie Straßen gibt.

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Leider wird vereinzelt festgestellt, dass einige Anlieger dieser Pflicht aktuell nicht nachkommen. Dies führt teilweise zum Eingreifen des Ordnungsamtes bei den Betroffenen, führte auch zu Stürzen von Fußgängern.

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Aus diesem Grund möchten wir Ihnen noch einmal kurz die wichtigsten Punkte der Straßenreinigungssatzung in Bezug auf den Winterdienst vorstellen:

  • In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
  • Gehwege sind in einer Breite von 1,50m von Schnee freizuhalten. Bei Glätte sind die Gehwege mit Streumitteln abzustumpfen. Der Schnee ist außerdem an den die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird.
  • Auf Fahrbahnen, z.B. bei einer Mischverkehrsfläche, sind gefährliche Stellen bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln zu behandeln.
  • Regenwassereinläufe, Löschwasserentnahmestellen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.
  • An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet sind.

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Genaue Informationen zu allen Straßen und was genau im Winter „gereinigt“ werden muss, finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Luckau online unter www.luckau.de unter Bürgerportal, Ortsrecht und Satzungen oder im Amtsblatt 11/2012 vom 21.11.2012, ebenfalls online einsehbar.

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Es wäre großartig, wenn alle ihren Beitrag zur Sicherheit im Winter leisten. Auch nur so lässt sich vermeiden, dass die Stadt über Straßenreinigungs- oder Winterdienstgebühren nachdenken muss, wie zum Beispiel in Calau, wo dies bereits gebührenpflichtig ist.