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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 10/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit zur Briefwahl gegeben

Am Sonntag, 12. November 2023, findet im Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) die Stichwahl um das Amt des Landrates statt. Auch die etwa 7.800 Wahlberechtigten in der Stadt Luckau sind erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zur Vorbereitung der anstehenden Stichwahl werden aktuell z.B. Personen, die nach dem 08.10.2023 bis zur Stichwahl das 16. Lebensjahr erreichen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Dagegen werden in Sterbefällen die Personen von Amts wegen ausgetragen.

Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten, mit Ausnahme der neu aufgenommenen Wahlberechtigten, im Übrigen keine erneute Wahlbenachrichtigung!

Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, ist das kein Problem. Sie können trotzdem in ihrem Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie ihr Ausweisdokument vorzeigen.

Wähler, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch von der örtlich zuständigen Wahlbehörde die Briefwahlunterlagen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie nicht nur die Unterlagen für die Hauptwahl am 08.10.2023 beantragt haben. Sollten sie nur für die Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen bei der örtlich zuständigen Behörde (für Luckau inkl. Orts- und Gemeindeteile im Einwohnermeldeamt) notwendig, sofern sie nicht im Wahllokal abstimmen möchten. Ihre Wahlbenachrichtigungskarte ist entsprechend noch im Einwohnermeldeamt hinterlegt.

Der Antrag kann, sofern vorhanden, mit der Wahlbenachrichtigungskarte (Rückseite), persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Luckau aber auch per E-Mail an: einwohnermeldeamt@luckau.de gestellt werden. In einem per E-Mail gestellten Antrag sind neben Vor- und Nachnamen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (z.B. die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig durch Einwurf in einen Postbriefkasten an den LDS zurückgesendet werden müssen, damit diese fristgerecht eintreffen. Kurz vor der Wahl wird empfohlen die Briefwahlunterlagen nur noch direkt beim LDS abzugeben. Dafür kann der Wahlbriefumschlag in den Postkästen des Landratsamtes eingeworfen werden. Diese werden letztmalig am Wahlsonntag um 18 Uhr geleert.

Die Wahllokale haben im Übrigen am Sonntag, den 12. November 2023, wieder in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet.